RS Vwgh 1986/10/22 85/11/0113

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0077 E 11. Dezember 1985 VwSlg 11978 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen - ausüben werde (Hinweis E 19.9.1984 83/11/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110113.X03

Im RIS seit

02.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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