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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0077 E 11. Dezember 1985 VwSlg 11978 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen - ausüben werde (Hinweis E 19.9.1984 83/11/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110113.X03Im RIS seit
02.01.2006Zuletzt aktualisiert am
23.05.2018