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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
An die Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil das beim Gewerbetreibenden eingeholte Gutachten die wesentliche Grundlage für die weitere Verwendung der KFZs im öff Verkehr ist. Daher kann nicht nur grob schuldhaftes Verhalten zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit führen, sondern auch andere Umstände, sofern dadurch das Vertrauen der Behörde, der Gewerbetreibende werde die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes ausüben, erschüttert wird (Hinweis E 18.12.1985, 85/11/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110080.X05Im RIS seit
19.03.2001