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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Zwar kann unter besonderen Umständen bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden erschüttern
(Hinweis E 19.9.1984, 83/11/0167, VwSlg 11527 A/1984 und 22.10.1986, 85/11/0113). Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende den Mangel bei einer gewissenhaften Überprüfung aller relevanten Faktoren zumindest hätte erkennen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110026.X01Im RIS seit
19.03.2001