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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Die Unterfertigung von Blankogutachten durch das geeignete Personal und die mögliche folgende Verwendung durch anderes Personal der Gewerbetreibenden widerspricht dem Zweck der Bestimmung des § 57a Abs 2 KFG. Dies erschüttert die Vertrauenswürdigkeit der GmbH selbst, wenn die Unternehmensleitung, die von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatte, ihrer Kontrollpflicht und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110080.X04Im RIS seit
19.03.2001