RS Vwgh 1990/3/27 89/11/0080

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Die Unterfertigung von Blankogutachten durch das geeignete Personal und die mögliche folgende Verwendung durch anderes Personal der Gewerbetreibenden widerspricht dem Zweck der Bestimmung des § 57a Abs 2 KFG. Dies erschüttert die Vertrauenswürdigkeit der GmbH selbst, wenn die Unternehmensleitung, die von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatte, ihrer Kontrollpflicht und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110080.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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