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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a Abs2;Rechtssatz
Die Ausstellung eines unrichtigen positiven Gutachtens lässt in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach § 57a Abs 2 4. Satz KFG jedenfalls den Schluss auf mangelnde Vertrauenswürdigkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110113.X02Im RIS seit
02.01.2006Zuletzt aktualisiert am
23.05.2018