RS Lvwg 2018/6/6 LVwG-S-1329/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

06.06.2018

Norm

KFG 1967 §134 Abs1
32014R0165 KontrollgeräteV Art34

Rechtssatz

Bei der Unterlassung, Zeiten auf der Fahrerkarte einzutragen, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufgehalten habe, handelt es sich um Dauerdelikte, weshalb nicht von jeweils gesondert zu bestrafenden Delikten auszugehen ist (vgl. VwGH Ra 2017/02/0247, mwH).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Fahrerkarte; Dauerdelikt; Sorgfaltspflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1329.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten