Mit Bescheid vom 5. Oktober 2004 hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß §§ 2 und 6 Abs 1 Z 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 (BO 1994) abgewiesen. Auf Grund einer vom Beschwerdeführer erhobenen Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid mit Erkenntnis vom 28. Februar 2005, Zl 2004/03/0205, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Oktober 2004 hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß §§ 2 und 6 Abs 1 Z 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 (BO 1994) abgewiesen. Auf Grund einer vom Beschwerdeführer erhobenen Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid mit Erkenntnis vom 28. Februar 2005, Zl 2004/03/0205, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die einzuhaltende Vorgangsweise, wenn Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, die seine Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, dienen allgemein der Hintanhaltung von Gefahren für die Sicherheit von Verkehrsteilnehme... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Angesichts der vom Antragsteller fortgesetzt begangenen V... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die einzuhaltende Vorgangsweise, wenn Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, die seine Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, dienen allgemein der Hintanhaltung von Gefahren für die Sicherheit von Verkehrsteilnehme... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Angesichts der vom Antragsteller fortgesetzt begangenen V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach Außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) einer näher bezeichneten GmbH, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeuges mit Anhänger sei, zu verantworten, dass seitens der Zulassungsbesitzerin am 10. März 2006 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach Außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) einer näher bezeichneten GmbH, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeuges mit Anhänger sei, zu verantworten, dass seitens der Zulassungsbesitzerin am 10. März 2006 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;MRK Art6;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung unter anderem die Einvernahme eines "informierten Vertreters" eines näher genannten Unternehmens betreffend spezieller Waageeinrichtungen zur Überprüfung des Gewichtes des Ladegutes so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;MRK Art6;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung unter anderem die Einvernahme eines "informierten Vertreters" eines näher genannten Unternehmens betreffend spezieller Waageeinrichtungen zur Überprüfung des Gewichtes des Ladegutes so... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als das gem. § 9 VStG zur Verantwortung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K GmbH in G, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, zu verantworten, dass dem W... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als das gem. § 9 VStG zur Verantwortung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K GmbH in G, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, zu verantworten, dass dem W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung der Verpflichtung des Lenkers, sich die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung des Kraftfahrzeuges erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen und, falls keine Möglic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung der Verpflichtung des Lenkers, sich die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung des Kraftfahrzeuges erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen und, falls keine Möglic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen dem E.Ü. zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung besitze; das genannte Fahrzeug sei am 15. Februar 2005 um 23.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort von der genannten Person gelenkt worden. Der Beschwerdeführer habe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen dem E.Ü. zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung besitze; das genannte Fahrzeug sei am 15. Februar 2005 um 23.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort von der genannten Person gelenkt worden. Der Beschwerdeführer habe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0055 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier: Der Beschuldigte hatte seinen PKW-SChlüssel immer an einen
Haken gehängt, von wo ihn der Bruder des Beschuldigten am Tattag
auch entfernt hatte. Ein bedingter Vorsatz des Beschuldigten ist
anzunehmen, zumal sein Bruder bereits einmal seinen Pkw
... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass im
Spruch: des Bescheides bei der Tatumschreibung die Verschuldensform (in Form des "bedingten Vorsatzes" ) nicht umschrieben wurde, ist noch nicht erkennbar, dass ein Beschuldigter bei Unterbleiben einer solchen "Konkretisierung" des Tatvorwurfes des § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0055 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier: Der Beschuldigte hatte seinen PKW-SChlüssel immer an einen
Haken gehängt, von wo ihn der Bruder des Beschuldigten am Tattag
auch entfernt hatte. Ein bedingter Vorsatz des Beschuldigten ist
anzunehmen, zumal sein Bruder bereits einmal seinen Pkw
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Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass im
Spruch: des Bescheides bei der Tatumschreibung die Verschuldensform (in Form des "bedingten Vorsatzes" ) nicht umschrieben wurde, ist noch nicht erkennbar, dass ein Beschuldigter bei Unterbleiben einer solchen "Konkretisierung" des Tatvorwurfes des § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Mai 2001 wurde der K GesmbH in Graz die Bewilligung erteilt, in der Zeit vom 15. Mai 2001 bis 14. Mai 2002 mit dem verfahrensgegenständlichen Sattelzugfahrzeug und ua mit dem verfahrensgegenständlichen Satteltiefladeanhänger mit den näher angeführten höchstzulässigen Gesamtgewichten (für das Sattelzugfahrzeug: 32.000 kg, für den Sattelanhänger: 57.500 kg) und der jeweiligen Achsanzahl (für beide Fahrzeuge jeweils 4) "belad... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Mai 2001 wurde der K GesmbH in Graz die Bewilligung erteilt, in der Zeit vom 15. Mai 2001 bis 14. Mai 2002 mit dem verfahrensgegenständlichen Sattelzugfahrzeug und ua mit dem verfahrensgegenständlichen Satteltiefladeanhänger mit den näher angeführten höchstzulässigen Gesamtgewichten (für das Sattelzugfahrzeug: 32.000 kg, für den Sattelanhänger: 57.500 kg) und der jeweiligen Achsanzahl (für beide Fahrzeuge jeweils 4) "belad... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/03/0217 E 4. Mai 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0042 E 30. Mai 1997 VwSlg 14687 A/1997 RS 1 Stammrechtssatz Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/03/0217 E 4. Mai 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0042 E 30. Mai 1997 VwSlg 14687 A/1997 RS 1 Stammrechtssatz Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GesmbH (als Zulassungsbesitzer) dem S.M. einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug, wie dies am 7. April 2004 um 15.15 Uhr an einem näher umschriebenen Ort laut Abwaage festgestellt worden sei, zur Lenkung überlassen, wobei er es unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass der Kraftwagenzug i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GesmbH (als Zulassungsbesitzer) dem S.M. einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug, wie dies am 7. April 2004 um 15.15 Uhr an einem näher umschriebenen Ort laut Abwaage festgestellt worden sei, zur Lenkung überlassen, wobei er es unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass der Kraftwagenzug i... mehr lesen...