Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/12/02 87/03/0189 1 Stammrechtssatz Die Terminologie der österreichischen Gesetzgebung will seit Jahrzehnten den Ausdruck "Wohnsitz", wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, stets in dem Sinne verstanden wissen, den § 66 Abs 1 JN ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Zulassungsbesitzer den bisherigen Standort seines Fahrzeuges faktisch dauernd aufgegeben und einen neuen Standort tatsächlich begründet (Wochenendaufenthalte in der Ortschaft des bisherigen Wohnsitzes stehen hier der Annahme n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §15 Abs2 idF 1984/116;AHStG §6 idF 1984/116;AVG §1;AVG §3 litc;
Rechtssatz: Aus dem AHSchStG kann die örtliche Zuständigkeit einer bestimmten Universität zur Immatrikulation nach dem Wohnsitz oder Aufenthalt des Studienwerbers nicht erschlossen werden. Die in § 15 Abs 2 AHSchStG genannte Zuständigkeit kann nur als sachliche Zuständigkeit ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 litc;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der Entziehung der Lenkerberechtigung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 3 lit c AVG; maßgebend für die Zuständigkeit zur Bescheiderlassung ist der Wohnsitz (allenfalls Aufenthalt) im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides der Erstbehörde (dem kein Mandatsbes... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc impl;BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Ein ordentlicher Wohnsitz ist an jenem Ort begründet, welchen die betreffende Person zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung zu gestalten, die Absicht hatte. Es ist möglich, daß eine Person über mehrer... mehr lesen...
Index: GrundverkehrL67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AusländergrunderwerbsG Krnt 1973 §4 litaAVG §3JN §66StbG 1985 §5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0124 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 4 lit a Krnt AusländergrunderwerbsG ist derselbe Begriff gemeint wie nach § 6... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen (Hinweis E 23.5... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 4 Stammrechtssatz Eine Person kann auch mehrere WOHNSITZE haben, wobei die
Begründung: eines neuen Wohnsitzes noch nicht bedeutet, daß der alte Wohnsitz aufgegeben werden muß. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Die
Begründung: eines WOHNSITZES setzt einen tatsächlichen ununterbrochenen Aufenthalt an diesem Ort nicht voraus, vielmehr kann auch ein aus einem bestimmten Anlaß zeitlich beschränkter Aufenthalt einen Wohnsitz begründen, wobei der polizeilichen A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Terminologie der österreichischen Gesetzgebung will seit Jahrzehnten den Ausdruck "Wohnsitz", wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, stets in dem Sinne verstanden wissen, den § 66 Abs 1 JN gesetzt hat (Hinweis E 21.2.1979, 2838/77). Eur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird an einem Ort bloß eine berufliche Tätigkeit verrichtet, ohne daß dort auch insbesonders übernachtet wird, so fehlt es an dem für den Begriff des Wohnsitzes wesentlichen tatsächlichen Moment der Niederlassung in diesem Ort. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als Umstände, die eine allfällige Niederlassungsabsicht äußerlich erkennen lassen und die auf einen dauernden Aufenthalt hindeuten, gelten etwa die Dauer eines Mietvertrages, der Umgang getätigter wirtschaftlicher Investitionen, das Vorhandensein einer Dauererwerbsmöglichkeit, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Person kann auch mehrere WOHNSITZE haben, wobei die
Begründung: eines neuen Wohnsitzes noch nicht bedeutet, daß der alte Wohnsitz aufgegeben werden muß. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnsitz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen (Hinweis E 23.5.1949, 1478/48, VwSlg 845 A/19... mehr lesen...
Index: L66454 Landw Siedlungswesen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;LSGG §1 Abs2;LSGG §4 Abs1;LSLG OÖ 1970 §1 Abs2;LSLG OÖ 1970 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die Agrarbehörde einen Vertrag als Sieldungsmaßnahme unter der auflösenden Bedingung genehmigt, daß der Antragsteller bis zu einem bestimmten Zeitp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines WOHNSITZES setzt einen tatsächlichen ununterbrochenen Aufenthalt an diesem Ort nicht voraus, vielmehr kann auch ein aus einem bestimmten Anlaß zeitlich beschränkter Aufenthalt einen Wohnsitz begründen, wobei der polizeilichen Anmeldung kein entscheidendes G... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AusländergrunderwerbsG Krnt 1973 §4 lita;AVG §3;JN §66;StbG 1985 §5;
Rechtssatz: Dass die Absicht des Ausländers, in Kärnten seinen ordentlichen Wohnsitz zu haben, in Zukunft durch behördliche Akte (fremdenrechtlichen Inhalts) vereitelt werden könnte, schließt die Annahme, dass der... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AusländergrunderwerbsG Krnt 1973 §4 lita;AVG §3;JN §66;StbG 1985 §5;
Rechtssatz: Mit dem ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 4 lit a Krnt AusländergrunderwerbsG ist derselbe Begriff gemeint wie nach § 66 JN und § 5 StbG (Hinweis E 14.1.1981, 2383/80). Der Genehmigungstatbestand ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 litc;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Zur Entziehung der Lenkerberechtigung ist - mangels einer diesbezüglichen Regelung im KFG 1967 - gemäß § 3 lit c AVG 1950 die Wohnsitzbehörde örtlich zuständig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986110042.X01 Im RIS seit 05.09.2006 ... mehr lesen...