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L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr KärntenNorm
AusländergrunderwerbsG Krnt 1973 §4 lita;Rechtssatz
Dass die Absicht des Ausländers, in Kärnten seinen ordentlichen Wohnsitz zu haben, in Zukunft durch behördliche Akte (fremdenrechtlichen Inhalts) vereitelt werden könnte, schließt die Annahme, dass derzeit der ordentliche Wohnsitz gegeben ist, nicht aus; Anhaltspunkt dafür, dass in näherer Zukunft solche Akte ergehen könnten, gibt es keine (hier: der Bf ist jugoslawischer Staatsangehöriger, wohnt seit 3 Jahren im Inland und ist Geschäftsführer eines inländischen Industrieunternehmens).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020124.X02Im RIS seit
24.06.2005