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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §3 litc;Rechtssatz
Wird an einem Ort bloß eine berufliche Tätigkeit verrichtet, ohne daß dort auch insbesonders übernachtet wird, so fehlt es an dem für den Begriff des Wohnsitzes wesentlichen tatsächlichen Moment der Niederlassung in diesem Ort.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030189.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009