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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §219a;Rechtssatz
Bei dem nach exekutionsrechtlichen Vorschriften ermittelten Existenzminimum handelt es sich um jenen Betrag, der dem Verpflichteten zur Sicherung seines Unterhaltes bzw des Unterhaltes seiner Familie verbleiben soll; demgegenüber handelt es sich bei der Bemessungsgrundlage des zumutbaren Unterhaltsbetrages iSd SchBeihG um eine fiktive Berechnungsgröße, die bereits unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen ausgehend vom tatsächlichen Einkommen zu ermitteln ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100434.X03Im RIS seit
02.08.2001