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70/10 SchülerbeihilfenNorm
SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Ermittlung der Bedürftigkeit sind allein die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise iSd § 3 Abs 2 Z 1 und 2 SchBeihG maßgebend, weshalb ein erst nach Antragstellung erlassener Einkommensteuerbescheid außer Betracht zu bleiben hat (Hinweis E 10.11.1986, 85/12/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100083.X01Im RIS seit
02.08.2001