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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde hat die Beurteilung der Bedürftigkeit iSd § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 nicht auf die Verhältnisse vor Eintritt der Erkrankung des Vaters des Schülers, sondern auf jene nach Eintritt der Erkrankung abzustellen. Dabei hat sie sich mit dem Vorbringen auseinanderzusetzen, daß bei der Ermittlung des Einkommens des Vaters mit der Erkrankung im Zusammenhang stehende außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien. Dieser Verpflichtung kann sie mit dem Hinweis auf die Verhältnisse vor der Erkrankung deshalb nicht entsprechen, weil in dieser Zeit "krankheitsbedingte" außergewöhnliche Belastungen nicht entstanden waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100152.X04Im RIS seit
02.08.2001