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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18;Rechtssatz
Eine Bindung an die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise - wie im Verfahren nach § 3 Abs 2 SchBeihG idF BGBl 1993/186 - kommt im Schätzungsverfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 schon begrifflich nicht in Betracht. Die Behörde hat daher nicht nur den Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern - im Hinblick auf den hier maßgeblichen Einkommensbegriff des § 4 Abs 1 SchBeihG idF BGBl 1989/373 iVm § 2 Abs 2 EStG 1988 - gegebenenfalls auch den Betrag der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen im Schätzungswege zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100152.X02Im RIS seit
02.08.2001