RS Vwgh 1990/10/22 90/10/0083

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Veröffentlicht am 22.10.1990
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70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;
SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1984/152 1985/293 1988/378 §3 Abs2;
SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1984/152 1985/293 1988/378;

Rechtssatz

Das SchBeihG knüpft für die Beurteilung des Einkommens und damit der Bedürftigkeit aus Gründen der Verwaltungsökonomie bewußt an bestehende und gesetzlich bereits geregelte Einkommensnachweise an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100083.X02

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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