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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Im Verfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 hat die Behörde auch den Betrag der außergewöhnlichen Belastungen selbständig im Schätzungsweg zu ermitteln. Dabei steht es ihr frei, auf allfällige Ergebnisse des Jahresausgleichsverfahrens - unter Bedachtnahme auf die zeitliche Lagerung von außergewöhnlichen Belastungen in Beziehung zum Zeitpunkt des Eintrittes der Erkrankung - zurückzugreifen; andernfalls muß sie ihrem Bescheid eine selbständige Beurteilung der Frage der außergewöhnlichen Belastungen auf Grund eigener Ermittlungen zugrunde legen. Dabei hat die Behörde - will sie den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren entsprechen - ihre Vorgangsweise bei der nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 vorzunehmenden Schätzung an jenen Grundsätzen zu orientieren, die die Rechtsprechung des VwGH zu § 184 BAO entwickelt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100152.X03Im RIS seit
02.08.2001