RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0071

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §9;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Verdächtigen, es liege ein Schuldausschließungsgrund iSd § 9 FinStrG vor, ist im Rahmen des Finanzstrafverfahrens zu prüfen. Für die Frage des Vorliegens von genügenden Verdachtsmomenten für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 Abs 1 FinStrG ist dieses Vorbringen hingegen nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150071.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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