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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §82 Abs1;Rechtssatz
Das Vorbringen des Verdächtigen, es liege ein Schuldausschließungsgrund iSd § 9 FinStrG vor, ist im Rahmen des Finanzstrafverfahrens zu prüfen. Für die Frage des Vorliegens von genügenden Verdachtsmomenten für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 Abs 1 FinStrG ist dieses Vorbringen hingegen nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150071.X03Im RIS seit
20.11.2000