RS Vwgh 1995/6/28 95/16/0153

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114;
FinStrG §115;
FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §82 Abs3;
FinStrG §83;

Rechtssatz

Für die das Untersuchungsverfahren erst in Gang setzende Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, daß ausreichende Verdachtsgründe vorliegen. Einen derartigen Verdacht können auch die Aussagen geheimgehaltener Personen begründen (Hinweis E 29.9.1993, 89/13/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160153.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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