Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus, wobei die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbehörde nachzuweisen sind. So liegt eine Abgabenhinterziehung nicht sch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von der Gründung der E-GmbH im Jahre 1979 an bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft am 7. Dezember 1983 deren Geschäftsführer. In den Umsatzsteuervoranmeldungen der Gesellschaft hatte der Beschwerdeführer abziehbare Vorsteuer von S 148.229,-- geltend gemacht (1980) und die Umsätze der Gesellschaft mit S 277.838,85 (1981) bzw. mit S 1,537.375,69 erklärt. Im Zuge einer die Jahre 1979 bis 1982 betreffenden, am 10. Jänner 1984 abgeschlo... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §8 Abs1;GmbHG §18; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0134 E 15. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist lediglich für den Verkürzungserfolg die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus princip... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 1990, Zl. 90/16/0008, verwiesen, mit welchem die am 5. August 1989 durch ein Organ des Zollamtes Brennerpaß erfolgte Beschlagnahme der der Beschwerdeführerin gehörenden Armkette und eines Ringes für rechtswidrig erkannt worden war. Der Gerichtshof hatte... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 1988, Zl. 88/16/0162, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 9. November 1987 betreffend die im Instanzenzuge hinsichtlich des Schuldspruches bestätigte Bestrafung des Beschwerdeführers wegen des Finanzvergehens des versuchte... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1989, Zl. 89/16/0185, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Beschwerdeführers wegen des Finanzvergehens der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei im zweiten ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer nach mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 5. Dezember 1988 des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Anfang 1985 bis Anfang 1986 im Bereiche des Hauptzollamtes Wien vorsätzlich Sachen, nämlich einen Perserteppich Isfahan 166 x 107 cm, einen Seidenp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0050 6 Stammrechtssatz Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bezüglich mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Tä... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0153 3 Stammrechtssatz Nach der herrschenden Lehre liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter das verbrecherische Übel nicht erstrebt, es auch nicht als untrennbar sondern nur als möglich mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung verbunden be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Ankauf von zum Teil beschädigten Teppichen, die im Inland nicht hergestellt werden und einen außergewöhnlichen Wert repräsentieren, liegt das Abverlangen von Rechnungen geradezu auf der Hand. In einem derartigen Fall darf man sich mit Vorlage von "Kommissionscheinen" nicht begnü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Es ist jedermann bekannt, daß eine Armkette und ein Ring jeweils aus Gold im Werte von insgesamt 41000,- öS bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet zollpflichtig sind. In Ansehung des Fehlens einer österreichischen Punze sowie im Hinblick darauf, daß der AbgPfl die beiden Schmucks... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;ZollG 1988 §34 Abs3;ZollG 1988 §34 Abs6;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörden sind keineswegs gehindert, aus der Tatsache, daß der Reisende nur eine - meistens eingangsabgabenfreie Kleinigkeit (vgl § 34 Abs 3 und § 34 Abs 6 ZollG 1988) - unter Verschweigung anderer zu verzollenden Waren - in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Der im zweiten Halbsatz des § 8 Abs 1 FinStrG geregelte "dolus eventualis" ist mangels diesbezüglicher Einschränkung zur Begehung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160153.X01 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorsatz, die zollamtliche Behandlung der streitverfangenen Schmuckstücke und Textilien zu vereiteln, folgt zwingend daraus, daß der AbgPfl festgestelltermaßen die anschließende "nachstoßende" Frage des Abfertigungsbeamten nach weiteren mitgeführten Waren verneint hat, sohin aus der Tat selbst (dolus ex re)... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der herrschenden Lehre liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter das verbrecherische Übel nicht erstrebt, es auch nicht als untrennbar sondern nur als möglich mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung verbunden betrachtet, es aber doch in Kauf nimmt, darein willigt, es billigt, damit einverstanden ist, falls sein Ziel eben nicht anderes erreichbar ist (Hinweis E 27.9.1963, 388/62; E 16.11.1989, 89/16/0091). Im RIS seit 06.12.1990 mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht für schuldig erkannt wurde, Abgaben hinterzogen zu haben. Den Verwaltungsakten ist hiezu folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt (als Witwenfortbetrieb) eine Tabaktrafik. Im Zuge einer für die Jahre 1975 bis 1977 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß die Losungen nur in runden Beträgen ermittelt worden sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 268;
Rechtssatz: Sind Erlöse aus Zeitungen und Kurzwaren (hier: von einem Trafikanten) mit geringeren Beträgen erklärt worden als die diesbezüglichen Wareneinkaufswerte (hier wurden Einnahmen von mehr als öS 10000,-- monatlich bei einem Jahresumsatz von weniger als 1/2 Mio öS nicht verbu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien erhobene Berufung als unbegründet ab und erkannte damit den Beschwerdeführer für schuldig, er habe im Bereiche des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1981, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 145;
Rechtssatz: Auf Vorsatz kann in der Regel nur aus äußeren Umständen geschlossen werden (Hinweis E 21.9.1982, 81/14/0062, VwSlg 5707 F/1982, E 14.12.1989, 89/16/0148, E 5.10.1987, 86/15/0022). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzuge ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1989 wurde die Beschwerdeführerin nach mündlicher Verhandlung des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt, weil sie am 12. Juni 1986 bei ihrer Einreise nach Österreich in Thörl-Maglern eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich 79 T-Shirts und Tops, 17 Damenröcke, 13 Blusen, 15 Damenhosen, fünf Dekorationsschalen, einen Overall, einen Badeanzug, zwei Paar Dam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;ZollG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorsatz, die zollamtliche Behandlung der bloß einige Tage vorher im Zollausland erworbenen Kleidungsstücke im Werte von 75.000,-- S zu vereiteln, ergibt sich geradezu zwingend aus dem Verschweigen eines Großteils dieser Waren anläßlich der gleichzeitigen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bezüglich mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, geschlossen werden.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz erhobenen Berufung teilweise Folge und änderte das angefochtene Erkenntnis dahin ab, daß die über den Beschwerdeführer verhängte Geldstrafe auf S 50.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Wochen) herabgesetzt wurde. Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis war der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §8 Abs1;UStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 23;
Rechtssatz: Der Schluß der belangten Behörde auf das Vorliegen der "Wissentlichkeit" (dolus principialis, dolus directus) aus den Tatsachen, daß mehr als die Hälfte aller Erlöse in die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht aufgen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 23;
Rechtssatz: Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforde... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1;ZollG 1955 §153; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Die vorsätzliche Nichterfüllung der Pflicht des Täters, am Zollverfahren mitzuwirken (hier durch Nichtstellung der Briefmarken, die von der als sog BLINDES WERKZEUG zu qualifizierenden PTV... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;StGB §5;VStG §5 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 270;
Rechtssatz: Auf Vorsatz kann idR nur aus äußeren Umständen gechlossen werden. Die Frage danach, was der Täter zur Tatzeit für gewiß gehalten hat, ist eine Tatfrag... mehr lesen...