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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §8 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 268;Rechtssatz
Sind Erlöse aus Zeitungen und Kurzwaren (hier: von einem Trafikanten) mit geringeren Beträgen erklärt worden als die diesbezüglichen Wareneinkaufswerte (hier wurden Einnahmen von mehr als öS 10000,-- monatlich bei einem Jahresumsatz von weniger als 1/2 Mio öS nicht verbucht), so ist die Annahme einer vorsätzlich begangenen Abgabenhinterziehung nicht rechtwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130026.X01Im RIS seit
24.10.1990