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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Der Vorsatz, die zollamtliche Behandlung der bloß einige Tage vorher im Zollausland erworbenen Kleidungsstücke im Werte von 75.000,-- S zu vereiteln, ergibt sich geradezu zwingend aus dem Verschweigen eines Großteils dieser Waren anläßlich der gleichzeitigen Deklaration von geringfügigen und allenfalls unter die Wertgrenze von 1.000,-- S für zollfreie Einfuhren fallenden Waren aus der Tat selbst (dolus ex re; Hinweis OGH 15.12.1971, 11 Os 190/71; E 28.3.1985, 85/16/0004, VwSlg 5986 F/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X07Im RIS seit
11.07.2001