RS Vwgh 1990/7/12 90/16/0050

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;
ZollG 1988 §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Vorsatz, die zollamtliche Behandlung der bloß einige Tage vorher im Zollausland erworbenen Kleidungsstücke im Werte von 75.000,-- S zu vereiteln, ergibt sich geradezu zwingend aus dem Verschweigen eines Großteils dieser Waren anläßlich der gleichzeitigen Deklaration von geringfügigen und allenfalls unter die Wertgrenze von 1.000,-- S für zollfreie Einfuhren fallenden Waren aus der Tat selbst (dolus ex re; Hinweis OGH 15.12.1971, 11 Os 190/71; E 28.3.1985, 85/16/0004, VwSlg 5986 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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