RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0031

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0050 6

Stammrechtssatz

Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bezüglich mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, geschlossen werden. Daher erweist sich die Schlußfolgerung der Finanzstrafbehörde, es liege im konkreten Fall ein auf die Vereitelung des Zollverfahrens gerichteter Vorsatz vor, als Ausfluß der freien Beweiswürdigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160031.X08

Im RIS seit

06.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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