Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
AVG §37 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 270;Rechtssatz
Auf Vorsatz kann idR nur aus äußeren Umständen gechlossen werden. Die Frage danach, was der Täter zur Tatzeit für gewiß gehalten hat, ist eine Tatfrage. Ihre Beantwortung hängt daher von der Würdigung der Beweise ab.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Verhältnis zu anderen Materien Normen VStG freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160148.X01Im RIS seit
27.11.2000