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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Die Finanzstrafbehörden sind keineswegs gehindert, aus der Tatsache, daß der Reisende nur eine - meistens eingangsabgabenfreie Kleinigkeit (vgl § 34 Abs 3 und § 34 Abs 6 ZollG 1988) - unter Verschweigung anderer zu verzollenden Waren - in der Erwartung, damit werde sich das die Zollabfertigung durchführende Organ zufriedengeben, auf vorsätzliches Handeln hinsichtlich der nicht deklarierten Waren zu schließen (dolus ex re) (Hinweis E 22.11.1984, 84/16/0134, 0178 VwSlg 5932 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160031.X10Im RIS seit
06.12.1990Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008