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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 23;Rechtssatz
Der Schluß der belangten Behörde auf das Vorliegen der "Wissentlichkeit" (dolus principialis, dolus directus) aus den Tatsachen, daß mehr als die Hälfte aller Erlöse in die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht aufgenommen wurden und daß bei der Gesellschaft (deren Geschäftsführer der Bf ist) im Streitjahr ein Liquidationsengpaß gegeben war, ist zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150087.X02Im RIS seit
07.02.2002