RS Vwgh 1990/3/5 88/15/0087

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;
FinStrG §8 Abs1;
UStG 1972 §21;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 23;

Rechtssatz

Der Schluß der belangten Behörde auf das Vorliegen der "Wissentlichkeit" (dolus principialis, dolus directus) aus den Tatsachen, daß mehr als die Hälfte aller Erlöse in die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht aufgenommen wurden und daß bei der Gesellschaft (deren Geschäftsführer der Bf ist) im Streitjahr ein Liquidationsengpaß gegeben war, ist zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150087.X02

Im RIS seit

07.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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