Mit Straferkenntnis vom 13. Juli 1998 erkannte das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz die Beschwerdeführerin schuldig, im Mai und Juni 1991 als Beteiligte nach § 11 FinStrG an fünf Tathandlungen dadurch zum Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG beigetragen zu haben, dass sie vorsätzlich unter Verletzung der in den §§ 119 BAO und 52 ff ZollG 1988 normierten abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bei fünf Lief... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §72 Abs1;JN §20 Z5;StPO 1975 §69 Z2;
Rechtssatz: Das Gericht hat sich unter dem Vorsitz des Berufungssenatsvorsitzenden der Finanzlandesdirektion konkret über die Strafsache der Beschuldigten maßgeblich geäußert, sodass das Vorliegen objektiver
Gründe: für berechtigte Zweifel an der Unbefangenheit und Unpart... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §72 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der rechtmäßigen Zusammensetzung des Tribunals kommt es nicht auf eine allfällige tatsächliche Befangenheit des Vorsitzenden der Kollegialbehörde an, sondern auf den "äußeren Anschein der Parteilichkeit" (Hinweis VfGH E 2. März 1999, B 3103/97 bis B 550/98, VfSlg 15439/1999). European Cas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde er der teils versuchten und teils vollendeten Abgabenhinterziehung hinsichtlich mehrerer, Zeiträume zwischen 1984 bis 1989 betreffender Abgaben gemäß § 33 Abs. 1 und § 13 FinStrG schuldig erkannt. In der Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Wahrnehmender der steuerlichen Belan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §34 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die vom Vorsitzenden des Berufungssenates in einem anderen Finanzstrafverfahren abgegebene Äußerung, dass nicht der Beschuldigte, sondern dessen Steuerberater (der Beschuldigte im gegenständlichen Finanzstrafverfahren nach § 34 Abs 1 FinStrG) vor Gericht stehen müsste, stellt im zuletzt genannten Verfahr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist neben seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftstreuhänder Komplementär einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft. Kommanditistin dieser Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S ist die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin), deren Anteil von einer Wirtschaftstreuhänderin treuhändig gehalten wird. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Hat der Vorsitzende des Spruchsenates in seiner Stellungnahme zu einem Ablehnungsantrag ausgeführt, er sei grundsätzlich bei Befangenheit restriktiv und habe daher auch keinen Anlaß gesehen, sich im Finanzstrafverfahren gegen den Beschuldigten "quasi außer Dienst zu stellen"; unter Berücksichtigung des Vorbringens des Be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 29. April 1992, 90/13/0201, ÖStZB 1992, 848, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der Ehegattin des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide über Einkommensteuer der Jahre 1979 bis 1986 sowie Einkommensteuervorauszahlungen 1989 abgewiesen worden ist. Der Abgabenbehörde war durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen in Bonn bekannt geworden, daß der Ehegattin des nunmehri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;FinStrG §72 Abs1;FinStrG §73;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird gegen einen Organwalter eine Ablehnung geltend gemacht und kommt der Organwalter dieser Ablehnung zuvor, indem er von sich aus in der im § 72 Abs 1 lit e FinStrG vorgesehe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;FinStrG §72 Abs1;FinStrG §73;
Rechtssatz: Befangen sein kann nur ein Organwalter, nicht aber eine Behörde (Hinweis E 22.2.1991, 87/17/0254; E 2.4.1990, 90/19/0023, 0024, 0025). Daher hat sich auch die von einer Partei erklärte Ablehnung nur auf einen Organwalter und nicht auf die Behörde zu bezie... mehr lesen...
Wie in der Beschwerde zum Sachverhalt ausgeführt wird, wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien mit Erkenntnis vom 8. September 1994, zugestellt dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 7. November 1994, des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG schuldig erkannt. Die Beschwerdefrist endete - wie vom Beschwerdeführer klargestellt wird - am 7. Dez... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §156 Abs1;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §72 Abs1 litc; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 911-912;
Rechtssatz: Der erstinstanzliche Zurückweisungsbescheid (Zurückweisung der Berufung gegen die Entscheidung des Spruchsenates beim Finanzamt) wurde keineswegs vom "Amtsbeauftragten", sondern vielmehr vom Finanzamt für Körperschaften al... mehr lesen...
Im Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer schrieb der Vorsitzende des Spruchsenates (in der Folge nur noch als "Vorsitzender" bezeichnet) die Verhandlung für den 5. Juli 1989 aus. Der Verteidiger des Beschwerdeführers, dem die Ladung ebenso wie dem Beschwerdeführer erst am 28. Juni 1989 zugestellt wurde, versuchte sogleich den Vorsitzenden zu erreichen, um die Verschiebung der Verhandlung zu erwirken, doch gelang ihm dies erst am 4. Juli 1989. Bei der telefonischen Unterredun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Eine Befangenheit liegt nicht schon dann vor, wenn der Vorsitzende eines Senates im Finanzstrafverfahren rechtlich vertretbar einer Vertagungsbitte nicht entspricht und ihm daher seitens des Verteidigers mangelnde Kooperation und "Verteidigerfeindlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Befangenheit des Vorsitzenden eines Senates im Finanzstrafverfahren muß gegenüber dem Beschuldigten bestehen, da der Senat über die gegen diesen erhobenen Vorwürfe zu entscheiden hat. Aber auch eine bedeutende Animosität zwischen dem Vorsitzenden und dem Verteidige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde hat keine Möglichkeit, in die Entscheidung des Vorsitzenden einzugreifen, eine anberaumte mündliche Verhandlung zu vertagen oder nicht zu vertagen. Dieser Umstand spielt aber keine Rolle für die Frage, ob der Vorsitzende seine B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Ein verspäteter Verhandlungsbeginn und ein daraus allenfalls abzuleitendes unsachliches Verhalten des Vorsitzenden eines Senates im Finanzstrafverfahren ist nicht dazu angetan, eine Befangenheit des Vorsitzenden zu begründen. Schla... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5FinStrG §72 Abs1FinStrG §73VwGG §42 Abs2 litc Z3VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz in der Sache selbst zu entscheiden und hat sie dies auch getan, so kann die Befangenheit eines Organwalters der Behörde erster Instanz - soweit sie ... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5FinStrG §72 Abs1 litd
Rechtssatz: Mit dem Abspruch durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wird der Verfahrensmangel der Befangenheit der im Finanzstrafverfahren erster Instanz tätig gewesenen Juristen und Sachbearbeiter beseitigt (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0109, VwSlg 5717 F/1982). ... mehr lesen...