Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Josef A und der Geschäftsführer Karl B - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie in den Jahren 1965 bis 1970 in Wien, Düsseldorf und an anderen Orten im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich und gewerbsmäßig zu ihrem Vorteil unter Verletzung einer abgabenrecht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Vom Zoll zur Feststellung des Zollwerts eingeholte Schätzungsgutachten schließen eine Täuschung der Zollbehörden nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 50/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 13 Os 50/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086533 Doku... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zu den Strafen des Verfalls und des Wertersatzes verurteilt, weil er in den Jahren 1970 bis 1974 in Salzburg vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Dr. Ali Asghar A zu A des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., zu B des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und zu C des Vergehens nach § 17 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Außenhandelsgesetz 1968 schuldig erkannt, weil er in Wien A. in den Jahren 1970 bis 1975 gewerbsmäßig vorsät... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A***' Export-Import Perserteppich Teheran Gesellschaft m.b.H. (vormals 'A***' Export, Import Gesellschaft m.b.H.) vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenre... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gleichstellung der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer mit den sonst für die Hinterziehung von Eingangsabgaben geltenden Strafdrohungen. Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2FinStrG §35 Abs3
Rechtssatz: Austrittsanzeigen: Falsche Angaben in den Austrittsanzeigen zwecks Verheimlichung der Absetzung von Vormerkwaren im freien Inlandsverkehr ist tatbestandsmäßige Pflichtverletzung nach Abs 2 (wegen straflosen Unterbleibens der Verwendungsanzeige zufolge § 80 Abs 3 ZollG nicht nach Abs 3) des § 35 FinStrG. Entscheidungstexte 13 Os 59/78 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 und 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a und b), des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Sc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2UStG 1972 §12 Abs1
Rechtssatz: Die Tatsache, daß die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann (sodaß eine unrichtig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer keine finanziellen Auswirkungen hat), hindert nicht die Unterstellung einer Einfuhrumsatzsteuerverkürzung unter § 35 Abs 2 (§ 36 Abs 2) FinStrG. Entscheidungstexte 13 Os 207/77 Ents... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Die Verkürzung ist mit der am Zollamt zu niedrig festgesetzten Abgabe bewirkt. Entscheidungstexte 13 Os 207/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 13 Os 207/77 Veröff: EvBl 1978/187 S 582 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0086563 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2WertZG §10 Abs4ZollG §52 Abs2
Rechtssatz: Verletzung der Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht bei der Warenerklärung (des Verfügungsberechtigten) gemäß § 52 ZollG als auch bei der Erklärung (des Käufers oder Warenempfängers) zur Ermittlung des Zollwerts gemäß § 10 WertZG sind Ausführungshandlungen zu § 35 Abs 2 FinStrG. Entscheidungstexte 9 Os 143/76 Entscheid... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Das in jedem Fall einer Abgabenverkürzung gegebene Vorteilsmoment ist (seit der FinStrGNov 1975) nicht (mehr) Tatbestandsvoraussetzung. Entscheidungstexte 9 Os 143/76 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 9 Os 143/76 Veröff: SSt 48/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs1FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Tateinheit von § 35 Abs 1 mit § 35 Abs 2 FinStrG nicht möglich. Entscheidungstexte 11 Os 72/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 11 Os 72/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086476 Dokumentnummer JJR_19770906_OGH0002_0110OS000... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Verkürzung von Eingangsabgaben dadurch bewirkt, daß der Zollschuldner in der Wertzollerklärung vorsätzlich einen außergewöhnlichen und daher nicht abzugsfähigen Preisnachlaß als abzugsfähig erklärt und die Frage nach der Gewährung von außergewöhnlichen Preisnachlässen verneint, dann ist die Tatbestandsmäßigkeit seines Verhaltens im Sinne des § 35 Abs 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben auf a... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Die Stellung einer Ware zur Durchführung des Zollverfahrens enthebt nicht von der unter Sanktion des § 35 Abs 2 FinStrG stehenden Pflicht, in der Warenerklärung über die für die Zollbehandlung maßgebenden, nicht ohne weiteres erkennbaren Merkmale wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Entscheidungstexte 13 Os 181/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 13 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2ZollG §52 Abs2
Rechtssatz: Für die Abgabenhinterziehung nach § 35 Abs 2 FinStrG kommen vor allem unrichtige Deklarierungen in Warenerklärungen in Betracht (hier: getarnte Zusatzgewichte bei Traktoren). Entscheidungstexte 13 Os 181/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 13 Os 181/76 Veröff: SSt 48/6 9 Os 174/78 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: § 35 Abs 2 FinStrG fordert keine besondere Form des bösen Vorsatzes, dolus eventualis genügt. Entscheidungstexte 9 Os 83/74 Entscheidungstext OGH 30.10.1975 9 Os 83/74 13 Os 199/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 199/84 Beisatz: § 8 Abs 1 FinStrG. (T1) ... mehr lesen...
Norm: BAO §139FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Bewirkt die Verletzung der Pflicht nach § 139 BAO keine Abgabenverkürzung, sondern sichert sie nur deren Fortbestehen, so ist der Tatbestand des § 35 Abs 2 FinStrG nicht hergestellt. Entscheidungstexte 9 Os 83/74 Entscheidungstext OGH 30.10.1975 9 Os 83/74 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs1FinStrG §35 Abs2ZollG §48ZollG §52ZollG §56 Abs2
Rechtssatz: Eine Ware ist dem Zollamt "gestellt", wenn sie ihm vorgeführt (körperlich vorgewiesen) und das Zollamt dadurch in die Lage versetzt wird, vom Vorhandensein der betreffenden Ware Kenntnis zu nehmen. Von dieser "Stellung" als solcher (§§ 35 Abs 1 FinStrG; § 48 Abs 1 ZollG) sind die durch sie nicht mitumfaßte "Warenerklärung" (§ 52 ZollG) sowie die "Darlegung" (§ 56... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2StGB §12 Ba
Rechtssatz: Bei "Mitschuldigen" ist die subjektive Tatseite auch bei einem (ihnen unterlaufenen) Irrtum über das kriminelle Mittel, das angewendet wird, gegeben (hier: Eingangsabgabenhinterziehung durch falsche Warendeklaration oder unter der falschen Deklaration als Übersiedlungsgut; "Hornstein" - Komplex). Entscheidungstexte 13 Os 71/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2WertZG §10WertZG §11ZollG §52
Rechtssatz: Im Zollverfahren umfaßt die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht außer der Warenerklärung (§ 52 ZollG) auch die nach Maßgabe der §§ 10 und 11 WertZG vorgeschriebene "Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes", die - sofern ein Kaufgeschäft vorliegt - primär vom Käufer im Zollgebiet abzugeben ist. Käufer im Zollgebiet ist, wer die Ware vom Verkäufer im Zollauslan... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Da das Tatbild der Hinterziehung von Eingangsabgaben im Sinne des § 35 Abs 2 FinStrG in der (vorsätzlich auf andere Weise als durch Schmuggel) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Offenlegungspflicht oder Wahrheitspflicht bewirkten Verkürzung der genannten Abgaben für Waren besteht, kann begrifflich (Mittäter) Täter dieses Finanzvergehens jeder sein, der eine der bezeichneten abgabenrechtlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 AFinStrG §35 Abs2StGB §146
Rechtssatz: Scheingeschäfte und Umgehungsgeschäfte sind jedenfalls im strafrechtlichen Bereich, wenn sie also zur Erreichung eines strafgesetzlich verpönten Erfolges geschlossen werden, insoferne gleich zu behandeln, als sie eine der ratio der umgangenen
Norm: entsprechende Beurteilung des Sachverhaltes nicht hindern und solcherart einer strafrechtlichen Ahndung des verdeckt herbeigeführten Erfolges gle... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs1FinStrG §35 Abs2ZollG §48 Abs1ZollG §52 ff
Rechtssatz: 1./ Verhältnis der Tatbestände der lit a und b des § 35 Abs 1 FinStrG zueinander; 2./ Begriff der "Stellung" (§ 35 Abs 1 lit a FinStrG, § 48 Abs 1 ZollG) sowie deren Bedeutung auch für den Fall eines "Verheimlichens" (§ 35 Abs 1 lit b FinStrG); 3./ Zur Frage der Abgrenzung des Schmuggels nach dem ersten Absatz von der (Eingangsabgabenhinterziehung oder Ausgangsabga... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14FinStrG §35 Abs2FinStrG §44 Abs1 litcZollG §46 Abs1ZollG §47 Abs1 litaZollG §47 Abs1 litcZollG §52ZollG §103 Abs4ZollG §109 Abs1ZollG §174 Abs3
Rechtssatz: Die wegen der Aufdeckung einer absichtlich unrichtigen Bezeichnung eines über die Staatsgrenze ins Zollinland gelangten Transportguts in der Warenerklärung durch die Zollorgane, denen das Gut im übrigen jedoch vollständig vorgeführt wird, erfolglos beantragte Einfuhrabfertig... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs1FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Realkonkurrenz bei Verkürzung von Eingangsabgaben einerseits und von Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer anderseits. Entscheidungstexte 11 Os 87/73 Entscheidungstext OGH 25.01.1974 11 Os 87/73 Veröff: EvBl 1974/202 S 443 12 Os 54/78 Entscheidungstext OGH 05.10... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Das Tatbild des im § 35 Abs 2 FinStrG normierten Finanzvergehens erfordert, daß der Täter vorsätzlich eine Verkürzung von Eingangsabgaben für eine Ware auf andere Weise als durch Schmuggel unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Offenbarungspflicht oder Wahrheitspflicht bewirkt. Entscheidungstexte 12 Os 44/72 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: BAO §139FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Zollhinterziehung durch Nichtbeachtung der Verpflichtung im Sinne des § 139 BAO, bei nachträglichem Erkennen der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abgabenerklärung diese zu berichtigen oder zu ergänzen. Entscheidungstexte 11 Os 57/72 Entscheidungstext OGH 28.06.1972 11 Os 57/72 11 Os... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2StPO §5 AZollG 1955 §9
Rechtssatz: Das Strafgericht ist an einen rechtskräftigen Tarifbescheid gebunden. Entscheidungstexte 11 Os 57/72 Entscheidungstext OGH 28.06.1972 11 Os 57/72 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 Ähnlich; Beisatz: Grundsätzliche Bindung des Strafgericht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8FinStrG §35 Abs2FinStrG §36 Abs2WertZG 1955 §10 Abs4
Rechtssatz: Der Käufer oder Warenempfänger kann gemäß § 10 Abs 4 WertZG 1955 auch den Verfügungsberechtigten zur Abgabe der Erklärung schriftlich bevollmächtigen. Doch befreit die Bevollmächtigung weder Käufer noch Warenempfänger von den allfälligen strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen Zollwerterklärung, sofern sie darin enthaltene - und zur Abgabenverkürzung führende - f... mehr lesen...