Norm
FinStrG §35 Abs2Rechtssatz
Austrittsanzeigen: Falsche Angaben in den Austrittsanzeigen zwecks Verheimlichung der Absetzung von Vormerkwaren im freien Inlandsverkehr ist tatbestandsmäßige Pflichtverletzung nach Abs 2 (wegen straflosen Unterbleibens der Verwendungsanzeige zufolge § 80 Abs 3 ZollG nicht nach Abs 3) des § 35 FinStrG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0086608Dokumentnummer
JJR_19781109_OGH0002_0130OS00059_7800000_005