In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides folgenden Spruch: gefasst (Fettdruck im Original): "I. Der Berufung der (Zweitbeschwerdeführerin) wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Erstsenates in seinem Strafausspruch hinsichtlich der (Zweitbeschwerdeführerin) dahingehend abgeändert, dass die über sie nach § 35 Abs. 4 FinStrG verhängte Geldstrafe auf EUR 2.... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. April 1997 erkannte der Spruchsenat des Hauptzollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde I. Instanz den Erstbeschwerdeführer schuldig, am 1. Juni 1996 anlässlich der Verbringung eines in der Schweiz zugelassenen Hubschraubers im Zollwert von S 645.000,-- (Einfuhrumsatzsteuer S 129.000,--) über den Flugplatz Hohenems in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft den Zweitbeschwerdeführer vorsätzlich keine Anweisungen wegen der Verzollung dieses Hubschraubers erte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6;FinStrG §19 Abs5;FinStrG §35 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0598
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH steht der Verfall zur Bedeutung der Tat nicht außer Verhältnis, wenn der strafbestimmende Wertbetrag und der Verfallswert in einer vertretbaren Relat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §16;FinStrG §17 Abs6;FinStrG §17;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §35 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0598
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Unbescholtenheit kann nur bei der Verhängung der Geldstrafe, nicht jedoch bei der Verhängung des Verfalls angewendet werden (Hinweis E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer legte im Anschluß an eine am 11. Februar 1993 bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung ein Geständnis ab, einerseits im Jahr 1991 eine in Deutschland erworbene Heizungsanlage und andererseits im Februar 1993 eine in Deutschland von ihm hergestellte Gartentür über das Zollamt Suben nach Österreich gebracht zu haben, ohne diese Waren zur Verzollung zu stellen. Am Schluß der Vernehmung ersuchte er ausdrücklich darum, bei der Strafbemessung, ua zu berücksichtigen, daß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6;FinStrG §19 Abs5;
Rechtssatz: Ein Mißverhältnis iSd § 19 Abs 5 FinStrG liegt vor, wenn der strafbestimmende Wert weniger als ein Zehntel des Wertersatzes beträgt (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0054, VwSlg 6684 F/1992). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160262.X03 Im ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6;FinStrG §19 Abs5;
Rechtssatz: Die Mißverhältnisregel des § 19 Abs 5 FinStrG dient der Zielsetzung der Strafgerechtigkeit. Vom Wertersatz ist dann (ganz oder teilweise) abzusehen, wenn sich aus der Gegenüberstellung einer der beiden mit dem Wort "oder" verknüpften Umstände (also entweder Bedeutung der Tat oder Vorwurf) und dem Wertersatz d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6;FinStrG §19 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Faktor "Bedeutung der Tat" iSd § 17 Abs 6 FinStrG und § 19 Abs 5 FinStrG ist insbesondere nach dem strafbestimmenden Wertbetrag zu beurteilen, der Begriff "Vorwurf" bezieht sich hingegen vor allem auf die Schuld des Täters. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6;FinStrG §19 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein Mißverhältnis zwischen Vorwurf und Wertersatz (Verfall) vorliegt, hat die Behörde im konkreten Fall zu berücksichtigen, daß sie schon im Rahmen der Strafzumessung die Schuld des Täters so einstufte, daß ihr dadurch ein Strafmaß im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0092 7 Stammrechtssatz Bei einer Relation zwischen Verfallswert und strafbestimmendem Wertbetrag in der Höhe von rund 20 Prozent kann von einem Mißverhältnis keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 22. Juni 1989 erkannte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (im folgenden: Zollamt) den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 20. August 1988 anläßlich seiner Einreiseabfertigung beim Zollamt Saalbrücke verschiedene eingangsabgabepflichtige Schmuckstücke, und zwar 339 Stück Goldringe und 69 Paar Ohrgehänge aus Gold im Zollwert von S 119.349,--, worauf Eingangsabgaben von S 23.870,-- EUSt und S 358,-- AF entfielen, vorsätzlich unter Verletz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;
Rechtssatz: Bei einer Relation zwischen Verfallswert und strafbestimmendem Wertbetrag in der Höhe von rund 20 Prozent kann von einem Mißverhältnis keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160092.X07 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 10. September 1989 versuchte der mitbeteiligte Martin W anläßlich seiner Einreise nach Österreich am Flughafen Wien Schwechat, eine Herrenarmbanduhr der Marke "Rolex-Präsident" vorsätzlich unter Verletzung der Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen. Die Uhr war ein Geschenk seiner in den USA aufhältigen Verlobten; die Verlobte kaufte die Uhr am 9. September 1989 um US $ 9.921,60 (= S 136.918,--). W. trug die Uhr am Arm und verwahrte das Uhrenetui mit seiner... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §19 Abs5;FinStrG §19 Abs6;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des den Täter treffenden Vorwurfs hat der besondere ideelle Wert, den der Gegenstand zufolge einer persönlichen Beziehung ausmacht, völlig unberücksichtigt zu bleiben, weil kein Sachzusammenhang zwischen dieser Beziehung und der Begehung der Tat hergestellt werden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §19 Abs5;FinStrG §19 Abs6;
Rechtssatz: Die Frage des Vorliegens eines subjektiven Mißverhältnisses aufgrund der persönlichen Beziehung des Täters zum Gegenstand der Tat kann nur eine Rolle spielen, wenn die Voraussetzungen des Absehens vom Verfall schon vorlägen. Die persönliche Nahebeziehung zur Sache könnte bei Prüf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1;FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;MRKZP 01te;StGG Art2;StGG Art5;
Rechtssatz: Eine staatliche Maßnahme, selbst wenn sie zur Erreichung ihres Zieles geeignet und erforderlich ist, darf nicht außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zum gesellschaftlichen bzw politischen ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §23 Abs2;StGB §32 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Unrechtsgehalt der Tat und strafgerichtlicher Reaktion ist für das Strafzumessungsrecht beherrschend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X07 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1;FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;MRKZP 01te;StGG Art2;StGG Art5;
Rechtssatz: Jeder Eigentumseingriff muß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §23;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Wertersatzstrafe kommt eine Ausmessung beim Verfall nicht in Betracht. Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß es sich beim Verfall ebenso um eine Strafe handelt und daher insgesamt eine Bemessung nach § 23 FinStrG zu erfolgen hat, erlaubt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §19 Abs1 litc;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zu erwägen, ob der Verfall des Schmuggelgutes, wenn es sich dabei um einen unersetzlichen alten Familienschmuck - aus der Familie des Täters - handelt, den Täter im Vergleich zur Tat nicht übermäßig trifft. In einem solchen Fall ist VOLLER WERTERSATZ der geeignete Tat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;
Rechtssatz: Die neue Mißverhältnisregelung des § 17 Abs 6 FinStrG idF 1988/414 ist nicht auf Fälle eines Wertmißverhältnisses beschränkt, sondern umfaßt auch Mißverhältnisse im Bereich der Schuld; es gibt also Mißverhältnisse in objektiver und subjektiver Hinsicht (Hinweis Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch, Finanzstrafrecht... mehr lesen...