RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0054

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;
FinStrG §19 Abs5;
FinStrG §19 Abs6;

Rechtssatz

Die Frage des Vorliegens eines subjektiven Mißverhältnisses aufgrund der persönlichen Beziehung des Täters zum Gegenstand der Tat kann nur eine Rolle spielen, wenn die Voraussetzungen des Absehens vom Verfall schon vorlägen. Die persönliche Nahebeziehung zur Sache könnte bei Prüfung der Verfallsvoraussetzungen nur dann eine Rolle spielen, wenn man von einem allgemein gültigen Übermaßverbot ausginge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X04

Im RIS seit

07.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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