RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0054

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;

Rechtssatz

Die neue Mißverhältnisregelung des § 17 Abs 6 FinStrG idF 1988/414 ist nicht auf Fälle eines Wertmißverhältnisses beschränkt, sondern umfaßt auch Mißverhältnisse im Bereich der Schuld; es gibt also Mißverhältnisse in objektiver und subjektiver Hinsicht

(Hinweis Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch, Finanzstrafrecht, MGA 52, 10te Lfg; 65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X02

Im RIS seit

07.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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