Norm: DSt 1872 §23 Abs1Dst 1872 §27DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Da dem Anzeiger im Disziplinarverfahren, in welchem der Disziplinarrat die erhobenen Vorwürfe aufgrund der Anzeige von Amts wegen auf ihren disziplinären Gehalt zu prüfen hat, keine Parteistellung in dem Sinne zukommt, dass er ein Recht auf Parteiengehör und auf Geltendmachung einer Befangenheit von Mitgliedern des Disziplinarrates hätte, steht ihm in Ansehung derartiger Verfahrensv... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §26DSt 1872 §53
Rechtssatz: Dem Disziplinarrat einer anderen Landeskammer kommt keine Beschwerdelegitimation (gegen einen Unzuständigkeitsbeschluß) zu. Entscheidungstexte Bkd 77/89 Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkd 77/89 Veröff: AnwBl 1990,706 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS005562... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3DSt 1872 §53
Rechtssatz: Der Anzeiger hat kein subjektives Recht, von seinem ihm als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt zu verlangen, daß dieser unbesehen und unkorrigiert eine selbst verfaßte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde überreicht. Entscheidungstexte Bkd 25/88 Entscheidungstext OGH 16.06.1988 Bkd 25/88 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53
Rechtssatz: Nicht jede Unterlassung, die allenfalls einem Rechtsanwalt anzulasten ist, bedeutet schon die Verletzung eines subjektiven Rechtes. Entscheidungstexte Bkd 25/88 Entscheidungstext OGH 16.06.1988 Bkd 25/88 Bkd 6/89 Entscheidungstext OGH 08.05.1989 Bkd 6/89 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §53 Z3DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Wer weder als Anzeiger noch sonst im Verfahren erster Instanz dahingehend in Erscheinung getreten ist, daß (auch) er sich durch das dem angezeigten Rechtsanwalt vorgeworfene Verhalten in "seinen" Rechten beeinträchtigt erachte, ist mangels Parteistellung zur Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß nicht legitimiert, zumal sich aus § 54 Abs 1 DSt 1872 ergibt, daß nu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Aktivitäten eines Rechtsanwalts, die dieser als Geschäftsführer einer RealitätenverwertungsgmbH gesetzt hat, liegen außerhalb seines rechtsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs und können darum keine Berufspflichtenverletzung begründen. Entscheidungstexte Bkd 16/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1984 Bkd 16/84 Bkd... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53
Rechtssatz: Einer Berufspflichtenverletzung kann sich der Anwalt sowohl seinem Klienten als auch - wenngleich in eingeschränktem Umfang (vgl Bkd 65/82) - Dritten gegenüber schuldig machen. Entscheidungstexte Bkd 6/84 Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3RAO §9
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 9 RAO und des § 1009 ABGB ergibt sich die Berufspflicht des Rechtsanwaltes, die übernommene Vertretung sorgfältig zu führen. Diese Sorgfaltspflicht besteht auf Grund des Bevollmächtigungsvertrages grundsätzlich nur gegenüber der eigenen Partei als Vertragspartner, sodaß Dritte aus einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht nur dann unmittelbare Ansprü... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Ein Anzeiger, der hinsichtlich seiner Vorwürfe, der angezeigte Rechtsanwalt habe seinen Ehegatten geschädigt, im "eigenen Namen" Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß erhebt, ist hiezu gemäß § 53 Z 3 DSt nicht berechtigt. Entscheidungstexte Bkd 36/83 Entscheidungstext OGH 10.10.1983 Bkd 36/83 Bkd 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: "In seinen Rechten beeinträchtigt": Hiebei kann es sich zwar um materielle wie immaterielle Rechte handeln, ein subjektives Recht eines Anzeigers auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens besteht jedoch nicht. Entscheidungstexte Bkd 43/81 Entscheidungstext OGH 14.12.1981 Bkd 43/81 nur: "In seinen Rechten beeinträchtigt": Hiebei kann es sich zw... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §53 Z1
Rechtssatz: Gegen einen Ablassungsbeschluß steht dem Beschuldigten (auch wenn dieser Selbstanzeige erstattet hat) kein Beschwerderecht zu. Entscheidungstexte Bkd 54/81 Entscheidungstext OGH 14.12.1981 Bkd 54/81 Veröff: AnwBl 1983,194 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1872 §53 Z3RL-BA 1977 §21
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die in § 21 der RL-BA 1977 normierte Verpflichtung, Disziplinarangelegenheiten geheim zu halten, bildet keine Berufspflichtenverletzung, sondern allenfalls das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 25/81 Entscheidungstext OGH 13.07.1981 Bkd 25/81 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Dem Anzeiger kommt im Disziplinarverfahren weder die Stellung eines Privatanklägers noch die eines Privatbeteiligten zu (so schon AnwBl 1958,7). Entscheidungstexte Bkd 50/80 Entscheidungstext OGH 15.12.1980 Bkd 50/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0056084 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Beleidigende Äußerungen zwischen Rechtsanwälte, die nicht vor Gericht oder einer sonstigen Behörde bzw in Eingaben bei Ausübung des Berufes, sondern in Briefform gemacht werden, beeinträchtigen wohl die Standesehre, verletzen aber nicht die Berufspflichten. Daher keine Legitimation zur Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §53
Rechtssatz: Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach § 17 DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkd 36/79 Entscheidungstext OGH 08.10.1979 Bkd 36/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Bei (überhöhten) Kostenforderungen liegt keine Berufspflichtverletzung, und damit auch keine Rechtsmittel - Befugnis des Anzeigers, vor. Entscheidungstexte Bkd 49/79 Entscheidungstext OGH 01.10.1979 Bkd 49/79 Bkd 13/80 Entscheidungstext OGH 16.06.1980 Bkd 13/80 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §50aDSt 1872 §53
Rechtssatz: Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren über einen Ablassungsbeschluß (AnwBl 1968,21). Entscheidungstexte Bkd 49/79 Entscheidungstext OGH 01.10.1979 Bkd 49/79 Bkd 16/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1984 Bkd 16/84 Veröff: AnwBl 1987,279 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Mangels vermögensrechtlicher Nachteile eines voll befriedigten Konkursgläubigers erster Klasse hat dieser keine Rechtsmittelbefugnis im Disziplinarverfahren gegen den Masseverwalter. Entscheidungstexte Bkd 34/79 Entscheidungstext OGH 16.07.1979 Bkd 34/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt handelt bei Geltendmachung seiner Honoraransprüche (Kostenprozess und anschließendes Exekutionsverfahren) in "eigener Sache". Daher kein Beschwerderecht der Anzeigerin gegen den Ablassungsbeschluss, da keine "Berufspflichtenverletzung" Gegenstand des Verfahrens war. Entscheidungstexte Bkd 70/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Ein Brief eines Rechtsanwaltes - den dieser als Inhaber einer Kunsthandlung in "eigener Sache" geschrieben hat - bildet keine "Berufspflichtenverletzung", mag dieser Brief auch auf dem Kanzleipapier des Rechtsanwaltes geschrieben worden sein. Kein Beschwerderecht der Anzeigerin gegen den Ablassungsbeschluß. Entscheidungstexte Bkd 8/78 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der für seine Ehegattin auftritt, handelt in "eigener Sache", daher kein Beschwerderecht des Anzeigers gegen den Ablassungsbeschluß, weil keine "Berufspflichtenverletzung" Gegenstand des Verfahrens war. Entscheidungstexte Bkd 17/78 Entscheidungstext OGH 19.06.1978 Bkd 17/78 Veröff: AnwBl 1979,232 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der "im eigenen Namen" eine Disziplinaranzeige erstattet hat (weil sein Klient durch den angezeigten Rechtsanwalt geschädigt worden sei), hat kein Beschwerderecht gegen den Ablassungsbeschluß, da er selbst keinesfalls durch das den Angezeigten als Berufspflichtenverletzung zur Last gelegte Verhalten in "seinen" Rechten beeinträchtigt erscheint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut überträgt die Wahrung des mit der Erfüllung der Berufspflichten des Anwaltsstandes und mit der Erhaltung seiner Ehre und seines Ansehens verbundenen öffentlichen Interessen ausschließlich dem Disziplinarrat und dem Kammeranwalt beziehungsweise den übergeordneten Instanzen (§§ 23, 24); dagegen will es den Privatbeteiligten nicht zum Hüter dieses öffentlichen Interesses b... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53
Rechtssatz: Auf die Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß kann dann nicht eingegangen werden, wenn der Beschwerdeführer eine Präzisierung seines Vorbringens unterließ und keine
Gründe: oder Umstände vorgebracht wurden, die ein disziplinäres Verhalten des angezeigten Rechtsanwaltes erkennen lassen (so schon Bkd 14/67, 105/57). Entscheidungstexte Bkd 30/70 Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Das gemäß § 53 Z 3 DSt dem Erstatter einer Disziplinaranzeige zustehende Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung des Disziplinarrates hängt rechtlich zwingend mit dem aufrechten Fortbestand der von ihm erstatteten Anzeige zusammen. Zieht der Anzeiger die Anzeige zurück, muß die Beschwerde von der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission als unzulässig zurückgewiesen werden. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Dem Anzeiger (Rechtsanwalt) steht gegen einen Rücklegungsbeschluß ein Beschwerderecht zu, wenn das angezeigte Verhalten das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begründen soll. Entscheidungstexte Bkd 36/66 Entscheidungstext OGH 04.07.1966 Bkd 36/66 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Nach § 53 Abs 3 DSt steht (abgesehen vom Beschuldigten, vom Kammeranwalt und vom Oberstaatsanwalt) nur demjenigen das Rechtsmittel der Beschwerde zu, der durch ein Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung in seinen Rechten beeinträchtigt erscheint; bei einem als Verletzung von Ehre oder Ansehen des Standes zu qualifizierenden Disziplinarvergehen ist nur der Beschuldigte und der Kammeranwalt zur Beschwe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §16DSt 1872 §53
Rechtssatz: 1./ Außerhalb des Disziplinarverfahrens ergehende Entscheidungen (zB: Verweigerung der Akteneinsicht) können in der Regel nicht mit einem an die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission gerichteten Rechtsmittel angefochten werden. 2./ Der Oberstaatsanwaltschaft steht gegen den Beschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer auf Verweigerung der Aktenübersendung an das Strafgericht ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53StPO §285
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut sieht - ebenso wie die StPO im § 285 (vgl SSt XXVII/44) - nur ein Rechtsmittel der Beschwerde vor (§ 53 DSt), über welche Beschwerde von der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission zu entscheiden ist. Ergänzungen zu dieser Beschwerde und Erläuterungen hiezu sind nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkd 35/65 Ent... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs2DSt 1872 §53 Z2
Rechtssatz: Für das Beschwerderecht des Kammeranwaltes nach § 53 DSt gilt die Rechtsmittelbeschränkung des § 47 Abs 2 DSt. Entscheidungstexte Bkd 26/65 Entscheidungstext OGH 27.09.1965 Bkd 26/65 Veröff: AnwBl 1967,33 Bkd 65/77 Entscheidungstext OGH 13.03.1978 Bkd 65/77 ... mehr lesen...