RS OGH 1976/3/1 Bkd1/76

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Veröffentlicht am 01.03.1976
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Norm

DSt 1872 §47 Abs1 Z3
DSt 1872 §53 Z3

Rechtssatz

Das Disziplinarstatut überträgt die Wahrung des mit der Erfüllung der Berufspflichten des Anwaltsstandes und mit der Erhaltung seiner Ehre und seines Ansehens verbundenen öffentlichen Interessen ausschließlich dem Disziplinarrat und dem Kammeranwalt beziehungsweise den übergeordneten Instanzen (§§ 23, 24); dagegen will es den Privatbeteiligten nicht zum Hüter dieses öffentlichen Interesses bestellen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 1/76
    Entscheidungstext OGH 01.03.1976 Bkd 1/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055960

Dokumentnummer

JJR_19760301_OGH0002_000BKD00001_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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