Norm: DSt 1872 §53
Rechtssatz: "Beeinträchtigung" von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 53 Abs 3 DSt muß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß gegeben sein, wenn sie die Legitimation zu dieser schaffen soll. Entscheidungstexte Bkd 61/61 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 Bkd 61/61 Veröff: AnwBl 1962,93 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3EntmO §4
Rechtssatz: Einem beschränkt entmündigten Anzeiger steht gegen einen Ablassungsbeschluß des Disziplinarrates kein Beschwerderecht zu; er kann ein solches nur durch den Beistand ausüben. Der Ablassungsbeschluß ist daher nur dem Beistand und nicht dem beschränkt Entmündigten zuzustellen. Entscheidungstexte Bkd 76/59 Entscheidungstext OGH 08.09.1960 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Wenn auch die Unterlassung der Umgehung eines bevollmächtigten Anwaltes etc durch einen anderen Anwalt zu dessen essentiellen Standespflichten gehört und die Verletzung dieser Unterlassungspflicht eine Berufspflichtenverletzung und dadurch ein Disziplinardelikt bildet, so ist diese Unterlassungspflicht standesrechtlicher Natur und ihre Überwachung obliegt den Disziplinarbehörden, dem Kammeranwalt und der Oberst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3DSt 1872 §59
Rechtssatz: 1.) Das Recht, einen Wiederaufnahmsantrag im Disziplinarverfahren zu stellen, steht dem Anzeiger nicht zu. 2.) Gegen einen Beschluß, der einen Wiederaufnahmsantrag zurückweist, gibt es keine Beschwerde desjenigen, der sich durch ein Disziplinarvergehen in seinen Rechten beeinträchtigt zu sein erachtet, da das Recht der Beschwerde für diese Person auf die Beschwerde gegen Ablassungsbeschlüsse und R... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Nur derjenige kann Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß erheben, der durch ein Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung in seinen Rechten beeinträchtigt erscheint. Entscheidungstexte Bkd 1/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1957 Bkd 1/56 Veröff: AnwBl 1958,29 Bkd 55/56 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1872 §53
Rechtssatz: Grundsätzlich steht gegen alle Beschlüsse, welche das Gesetz nicht ausdrücklich als unanfechtbar bezeichnet oder die nur prozeßleitender Natur sind, eine Beschwerde offen. Entscheidungstexte Bkd 5/56 Entscheidungstext OGH 15.03.1957 Bkd 5/56 Bkd 59/66 Entscheidungstext OGH 24.10.1966 Bkd 59/66 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §27DSt 1872 §28DSt 1872 §35DSt 1872 §53 Z1
Rechtssatz: Dem Beschuldigten steht neben der Erklärung nach § 35 DSt in jedem Stadium des Verfahrens ein Ablehnungsrecht wegen Befangenheit und aus einem der im § 28 aufgezählten Fälle zu. Gegen die über einen solchen Ablehnungsantrag ergangene Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Entscheidungstexte Ds 52/55 Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Auch bei einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß seitens des Anzeigers gemäß § 53 Z 3 DSt 1872 kann, wenn dieser Beschwerde Erfolg beschieden ist, das Disziplinarverfahren ungeachtet der im § 47 Z 3 DSt 1872 statuierten Beschränkungen sowohl in der Richtung der Verletzung der Berufspflichten als auch in der Richtung der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durchgeführt wer... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß des Disziplinarrates steht dem Anzeiger nur im Falle einer Berufspflichtenverletzung zu. Entscheidungstexte Ds 76/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1951 Ds 76/50 Veröff: AnwBl 1951,104 Bkd 43/56 Entscheidungstext OGH 14.02.1957 Bkd 43/56 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Zur Frage des Beschwerderechtes des durch ein Disziplinarvergehen in seinen Rechten Beeinträchtigten gegen Ablassungsbeschlüsse und Rücklegungsbeschlüsse. Entscheidungstexte Ds 24/50 Entscheidungstext OGH 13.06.1950 Ds 24/50 Bkd 19/67 Entscheidungstext OGH 26.06.1967 Bkd 19/67 Veröff: AnwB... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. - Die im § 53 Z 3 DSt für das Beschwerderecht aufgestellte Voraussetzung, daß der Beschwerdeführer in seinen Rechten beeinträchtigt erscheint, muß noch zur Zeit der Einbringung der Beschwerde gegeben sein. Entscheidungstexte Ds 119/30 Entscheidungstext OGH 08.10.1931 Ds 119/30 Veröff: SSt XI/71 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Frage des Beschwerderechtes nach § 53 Z 3 DSt. Entscheidungstexte Prä 228/24 Entscheidungstext OGH 07.11.1924 Prä 228/24 Veröff: SSt IV/103 Bkd 20/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 Bkd 20/77 Bkd 1/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1978 Bkd 1/78 Bkd 17/78 Entscheidungstext OGH 19.06.1978 Bkd 17/78 Veröff: AnwBl 1979,232 mehr lesen...