Norm
DSt 1872 §53 Z3Rechtssatz
Ein Anzeiger, der hinsichtlich seiner Vorwürfe, der angezeigte Rechtsanwalt habe seinen Ehegatten geschädigt, im "eigenen Namen" Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß erhebt, ist hiezu gemäß § 53 Z 3 DSt nicht berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0056104Dokumentnummer
JJR_19831010_OGH0002_000BKD00036_8300000_001