Norm
DSt 1872 §2 C3Rechtssatz
Der Anzeiger hat kein subjektives Recht, von seinem ihm als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt zu verlangen, daß dieser unbesehen und unkorrigiert eine selbst verfaßte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde überreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055339Dokumentnummer
JJR_19880616_OGH0002_000BKD00025_8800000_001