RS OGH 1978/7/10 Bkd8/78

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Veröffentlicht am 10.07.1978
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Norm

DSt 1872 §47 Abs1 Z3
DSt 1872 §53 Z3

Rechtssatz

Ein Brief eines Rechtsanwaltes - den dieser als Inhaber einer Kunsthandlung in "eigener Sache" geschrieben hat - bildet keine "Berufspflichtenverletzung", mag dieser Brief auch auf dem Kanzleipapier des Rechtsanwaltes geschrieben worden sein. Kein Beschwerderecht der Anzeigerin gegen den Ablassungsbeschluß.

Entscheidungstexte

  • Bkd 8/78
    Entscheidungstext OGH 10.07.1978 Bkd 8/78
    Veröff: AnwBl 1979,314

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055971

Dokumentnummer

JJR_19780710_OGH0002_000BKD00008_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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