RS OGH 1997/4/14 16Bkd1/97

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Veröffentlicht am 14.04.1997
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Norm

DSt 1990 §1
RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

Die dem gegebenen Anwaltswort später zuwiderlaufende Meinung und Ansicht des Klienten kann den Disziplinarbeschuldigten von den ihm allein - nicht aber seinen Klienten - auferlegten Pflichten als Anwalt (§ 1 DSt 1990) nicht entbinden. Hier: Verfolgung eines Rechtsmittels dessen Rückziehung der Disziplinarbeschuldigte vor Gericht zu Protokoll erklärt hat.

Entscheidungstexte

  • 16 Bkd 1/97
    Entscheidungstext OGH 14.04.1997 16 Bkd 1/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109303

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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