Norm
DSt 1990 §1 IRechtssatz
(Unzulässige) "Eigenwerbung" beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Hier: Eine entgeltliche Einschaltung im Telefonbuch ist dem Begriff des Inserates zu unterstellen, weil ein Inserat (hier) keinen anderen Begriffsumfang hat als er zum Medienrecht geprägt wurde. § 49 RL-BA gestattet Inserate ausschließlich in den unter Z 3 lit a - e genannten Anläßen. Bereits die unzulässige Art der Inserateneinschaltung läuft dem grundsätzlichen Unterlassungsverbot des § 45 Abs 3 iVm § 49 RL-BA standeswidriger Werbung zuwider.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110980Dokumentnummer
JJR_19981005_OGH0002_016BKD00006_9800000_001