RS OGH 1998/10/5 16Bkd6/98

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Veröffentlicht am 05.10.1998
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Norm

DSt 1990 §1 I
RL-BA 1977 §49 Z3

Rechtssatz

(Unzulässige) "Eigenwerbung" beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Hier: Eine entgeltliche Einschaltung im Telefonbuch ist dem Begriff des Inserates zu unterstellen, weil ein Inserat (hier) keinen anderen Begriffsumfang hat als er zum Medienrecht geprägt wurde. § 49 RL-BA gestattet Inserate ausschließlich in den unter Z 3 lit a - e genannten Anläßen. Bereits die unzulässige Art der Inserateneinschaltung läuft dem grundsätzlichen Unterlassungsverbot des § 45 Abs 3 iVm § 49 RL-BA standeswidriger Werbung zuwider.

Entscheidungstexte

  • 16 Bkd 6/98
    Entscheidungstext OGH 05.10.1998 16 Bkd 6/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110980

Dokumentnummer

JJR_19981005_OGH0002_016BKD00006_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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