RS OGH 1998/2/24 2Bkd5/96, 24Ds3/19d

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

DSt 1990 §1
RL-BA 1977 §17

Rechtssatz

Aus § 17 RL-BA resultiert die Verpflichtung, eingegangene Barschaften unver- züglich auszufolgen, was auch die Verpflichtung zur unverzüglichen Rückzahlung von Überzahlungen in sich schließt, mag auch gegenüber dem versehentlich überzahlenden Schuldner gegenüber keine formelle Abrechnungspflicht bestehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Bkd 5/96
    Entscheidungstext OGH 24.02.1998 2 Bkd 5/96
  • 24 Ds 3/19d
    Entscheidungstext OGH 02.09.2019 24 Ds 3/19d
    Vgl; Beisatz: Hier: Rücküberweisung nach mehr als zwei Monaten widersprachen dem Gebot unverzüglichen Handelns. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109311

Im RIS seit

26.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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