RS OGH 1997/11/17 14Bkd8/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1997
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1
RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

Für das Anzeigerecht des Beschuldigten ist entscheidend, ob er in Kenntnis von Tatsachen ist, aus denen nach der Lebenserfahrung auf das angezeigte deliktische Verhalten geschlossen werden kann. Eine Rechtspflicht zur Durchführung von (weiteren) Erhebungen besteht nicht. Hier: Verdacht der Verwendung einer falschen Berufsbezeichnung zur Herbeiführung einer Tarifermäßigung.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 8/97
    Entscheidungstext OGH 17.11.1997 14 Bkd 8/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109306

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten