Entscheidungsgründe: I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Anträgen begehrt das Landesverwaltungsgericht Salzburg, §4 Abs3 sowie den Ausdruck "und 3" in §16 Abs5 Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl 79/1981, idF LGBl 7/2017, in eventu §4 Abs2a, §4 Abs3 und §16 Abs5 leg.cit., in eventu §4 Abs3 leg.cit., als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1981 über die Förderun... mehr lesen...
Index: L0301 Parteienfinanzierung, Parteienförderung
Norm: B-VG Art1B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art95 Abs1 zweiter SatzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs6Sbg ParteienförderungsG §4 Abs3, §16 Abs5ParteienG 2012 §1 Abs1, Abs2
Leitsatz: Verletzung des Gleichheitssatzes durch die während einer laufenden Gesetzgebungsperiode rückwirkend in Kraft gesetzte Änderung der Berechnung des Steigerungsbetrages für die Parteienförderung; unsachliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerde entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen, der dem hiesigen Erkenntnis vom 26. September 2008 zu B123/08 zu Grunde liegenden Beschwerde, die sich ebenfalls gegen eine Entscheidung der Bezirkswahlbehörde Neusiedl am See richtet. Der Verfassungsgerichtshof kann sich daher darauf beschränken, auf die
Entscheidungsgründe: seines zu B123/08 am 26. September 2008 gefällten - dieser Entscheidung beigeschlossenen - Erken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Auf Grund des am 18. Mai 2007 bei der Marktgemeinde römisch eins. 1. Auf Grund des am 18. Mai 2007 bei der Marktgemeinde Wallern im Burgenland (Wallern i. Bgld.) eingelangten "Erhebungsblattes zur Feststellung des Wohnsitzes im Sinne des Bgld. Wahlrechtes" wurde dem Beschwerdeführer mit Schreiben des Bürgermeisters vom 9. Juli 2007 mitgeteilt, dass bei ihm die für einen Wohnsitz erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlägen und er "daher in d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art95 Abs1, Art117 Abs2, Abs6Bgld GdWO 1992 §17Bgld LandtagswahlO 1995 §24Bgld WählerevidenzG §1, §2, §3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Teilnahme an der Gemeinderats-,Bürgermeister- und Landtagswahl durch Nichtaufnahme in dieWählerevidenz; fehlerhafte Rechtsauffassung hinsichtlich der Existenzeines weiteren Wohnsitzes des Beschwerdeführers neben seinemHauptwoh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2.4.2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11.1.2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt. 1.1.2. In der Stadt Feldkirch lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 1999/30, kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde: Bürgermeist... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68Vlbg GWG §15Vlbg GWG §28 Abs4Vlbg GWG §50Vlbg GWG §66, §67Vlbg Landesverfassung Art13 Abs5
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch vom
02.04.2000 wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Auflage von
Stimmzetteln in den Wahlzellen; keine Bedenken gegen die Regelung der
Wahlpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit auf §28 Abs1 NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), LGBl. 0300-3, gestütztem Einspruch gegen das Wählerverzeichnis der Gemeinde St. Pölten (für die Landtagswahl 1998) vom 22. Februar 1998 wurde die Streichung des Beschwerdeführers, gemeldet an der Adresse M Straße ... aus dem Wählerverzeichnis begehrt. 1.1.2. Mit Bescheiden der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde St. Pölten jeweils vom 27. Februar 1998 wurde diesem Einspruch stattgegeben und der Besc... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1Nö LandtagswahlO 1992
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Landtag durch rechtswidrige Streichung eines Wahlberechtigten aus dem
Wählerverzeichnis; unzulängliche Bescheidbegründung und grob
mangelhaftes Ermittlungsverfahren in der hier maßgebenden
Wohnsitzfrage
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 14. August 1991 begehrten F und R M mit Einspruch bei der Gemeindewahlbehörde St. Leonhard bei Freistadt (politischer Bezirk Freistadt, Oberösterreich) ihre Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 6. Oktober 1991 (und zwar ersichtlich als nur zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl berechtigt (§6 Abs3 Wahlzusammenlegungsgesetz 1991 - Gemeinden, LGBl. 62/1991)) gemäß §16 O.ö. Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. 24 idF LG... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2Oö GdWO 1991 §11Oö GdWO 1991 §13Oö GdWO 1991 §14
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum
Gemeinderat durch Verweigerung der Eintragung in das
Wählerverzeichnis; mangelhaftes Ermittlungsverfahren und mangelhafte
Begründung: des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Frage des
Vorliegens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) von folgenden Wählergruppen eingebrachte und gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. 391/1970 idF BGBl. 232/1984, (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 28. Oktober... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art140 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §45NRWO 1971 §45 Abs2NRWO 1971 §49 Abs1 letzter SatzVfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
die Anfechtungslegitimation einer Wählergruppe, soweit die
Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlages das Ergebnis der
Wahlanfechtung mitbestimmt, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob
di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1985 fand die Wahl des Oö. Landtages statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen von den Kreiswahlbehörden überprüfte, gemäß §50 der Oö. Landtagswahlordnung 1985, LGBl. 50/1985 (LWO 1985), abgeschlossene und veröffentlichte Wahlvorschläge der unter 1.1.3. bezeichneten Wahlparteien zugrunde. 1.1.3. Die Listenplätze wurden in den einzelnen Wahlkreisen wie folgt vergeben: Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung): Liste 1 Österreichische Volkspartei (ÖVP) ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art95 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaOö LandtagswahlO 1985 §44 Abs3 Z1Oö LandtagswahlO 1985 §50Oö LandtagswahlO 1985 §45Oö LandtagswahlO 1985 §92Oö LandtagswahlO 1985 §93 Abs1VfGG §68 Abs1
Rechtssatz: Art141 Abs1 B-VG; Anfechtung der Oö. Landtagswahl wegen Rechtswidrigkeiten, die nicht ziffernmäßige Ermittlungen betreffen; maßge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. März 1985 begehrte der österreichische Staatsbürger H S mit Einspruch bei der Wahlbehörde der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln, NÖ, seine Aufnahme in das dort aufliegende Wählerverzeichnis für die Wahl zum Gemeinderat vom 14. April 1985 gemäß §26 Nö. Gemeindewahlordnung 1974 (GWO), LGBl. 0350-4. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde St. Andrä-Wördern gab diesem Einspruch mit Bescheid vom 11. März 1985 nicht statt. 1.2.1. H S ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2Nö GdWO 1974 §7Nö GdWO 1974 §8 Beachte ähnlich B321/85 vom selben Tag
Rechtssatz: Nö. GemeindewahlO 1974; Nichteintragung eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis; Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht zum Gemeinderat iS des Art117 Abs2 iVm. Art26 Abs1, 95 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Gesetzesbeschluß des Nö. Landtages vom 6. Dezember 1984 wurde die (Nö.) Wahlordnung für Statutarstädte geändert. Der Landeshauptmann von NÖ gab den Gesetzesbeschluß gemäß Art98 Abs1 B-VG dem Bundeskanzleramt bekannt; daraufhin erhob die Bundesregierung fristgerecht Einspruch gemäß Art98 Abs2 B-VG. In der Folge wurde der beeinspruchte Gesetzesbeschluß vom Nö. Landtag am 18. Dezember 1984 gemäß Art98 Abs2 letzter Satz B-VG wiederholt und vom Landesh... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und Organisationsrecht
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs5Nö WahlO für Statutarstädte. LGBl 0360-2 §30 Abs2Nö WahlO für Statutarstädte. LGBl 0360-2 §32 Abs2 Beachte Kundmachung LGBl. für NÖ 0360-3 am 21. März 1985
Rechtssatz: Nö. WahlO für Statutarstädte; Verstoß der Bestimmungen über die "Briefwahl" gegen die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die "Partei Neues Österreich (PNÖ)" ficht durch ihren zustellungsbevollmächtigten Vertreter unter Berufung auf Art141 Abs1 lita B-VG und §67 ff. VerfGG 1953 die Nö. Landtagswahl 1983 wegen Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens an und begehrt, diese fürnichtig zu erklären. 1.2. Die Anfechtungswerberin macht geltend, sie sei als wahlwerbende Partei in allen vier Wahlkreisen (in die gemäß §2 der Nö. Landtagswahlordnung 1974, LGBl. 0300-1 (künftig: LWO) das L... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art26 Abs6B-VG Art56B-VG Art95 Abs1B-VG Art96B-VG Art117 Abs2B-VG Art117 Abs5B-VG Art119B-VG Art141 Abs1 litaNö LandtagswahlO 1974 §43 Abs2VfGG §67 Abs2
Rechtssatz: Nö. Landtagswahlordnung 1974; Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen für die Gültigkeit eines Wahlvorschlages in §43 Abs2; kein Verstoß gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit V vom 28. Jänner 1980, LGBl. 1/1980, schrieb die Vbg. Landesregierung die Wahl in die Gemeindevertretungen für den 20. April 1980 aus. Für die Wahl in die Gemeindevertretung der Gemeinde Doren wurden Wahlvorschläge iS des §12 des Gemeindewahlgesetzes - GWG (Anlage zur Neukundmachungsverordnung der Vbg. Landesregierung, LGBl. 31/1979) nicht erstattet. Mit einem Rundschreiben, welches "an die Bürgerinnen und Bürger von Doren" gerichtet war, gab der Bü... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art1B-VG Art10 Abs1 Z1B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art141 Abs1 / AllgB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art148VfGG §67 Abs2 dritter SatzVfGG §68 Abs1Vlbg GWG 8. AbschnittVlbg GWG §33Vlbg GWG §37Vlbg GWG §41Vlbg GWG §47 Abs1Vlbg GWG §47 Abs2Vl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Wr. Landesregierung stellte am 16. August 1982 beim VfGH gemäß Art139 Abs1 und 3 B-VG iVm §57 VerfGG 1953 den Antrag, a) die "Kundmachung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes gemäß §7 (2) Volkszählungsgesetz 1980, BGBl. Nr. 199/1980", verlautbart im Amtsblatt zur Wr. Zeitung Nr. 24 vom 30. Jänner 1982 - mit der die Bürgerzahlen (inländische Staatsbürger, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben) festgestellt werden - (protokolliert zu V34... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/02 Sonstiges
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art26 Abs2B-VG Art34 Abs3B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzFAG 1979 §8 Abs3JN §66NRWO 1971 §3NRWO 1971 §4Kundmachung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes gemäß §7 Abs2 VolkszählungsG 1980 betreffend die Feststellung der Bürgerzahlen, Amtsblatt zur... mehr lesen...