Index
L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art26 Abs1Rechtssatz
Nö. Landtagswahlordnung 1974; Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen für die Gültigkeit eines Wahlvorschlages in §43 Abs2; kein Verstoß gegen das Verhältniswahlrecht und den Grundsatz des geheimen Wahlrechtes; keine verfassungswidrige Einschränkung des passiven Wahlrechts durch Erfordernis des persönlichen Erscheinens zur Abgabe einer Unterstützungserklärung
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlvorschlag, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:WI8.1983Dokumentnummer
JFR_10158997_83WI0008_01