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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Art141 Abs1 B-VG; Anfechtung der Oö. Landtagswahl wegen Rechtswidrigkeiten, die nicht ziffernmäßige Ermittlungen betreffen; maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der Anfechtungsfrist; Anfechtung zulässig
Oö. LWO; keine Gleichheitsbedenken gegen die Bestimmungen des §50 über die Reihung der wahlwerbenden Parteien bei der Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge; Parteibezeichnungen der drei kandidierenden "Grün"-Gruppierungen genügend individualisiert iS des §44 Abs3 Z1; Wertung der Einbringung mehrerer Wahlvorschläge als gleichzeitig iS des §50 Abs3 Satz 2 rechtmäßig, wenn mehrere Parteienvertreter gleichzeitig in der Einlaufstelle eintreffen und anwesend sind
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlvorschlag, Parteibezeichnung, Verhältniswahl, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI15.1985Dokumentnummer
JFR_10139689_85WI0015_01