Norm: B-VG Art89
Rechtssatz: Da einem sofortigen Freispruch in der Sache nichts im Weg stand, hat der OGH auf die - zulässige - Normanfechtung verzichtet, um den Angeklagten aufgrund der damit zwangsläufig verbundenen Verzögerungen nicht mit für ihn selbst nutzlosen "Systemkosten" zu belasten. Entscheidungstexte 17 Os 25/14a Entscheidungstext OGH 11.08.2014 17 Os 25/14a ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89GRBG §1
Rechtssatz: Die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen kann mit Grundrechtsbeschwerde releviert werden. Entscheidungstexte 13 Os 173/08b Entscheidungstext OGH 17.12.2008 13 Os 173/08b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124325 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-VG Art139EG Amsterdam Art87Krnt TierkörperverwertungsV 1986 §8Krnt TierkörperverwertungsV 1986 Anl Verordnung (EG) Nr. 69/2001 32001R0069 „De-minimis"-Beihilfen Art2
Rechtssatz: Die für einen Antrag nach Art 139 B-VG erforderliche Präjudizialität fehlt, wenn die in Zweifel gezogene
Norm: offenkundig gemeinschaftsrechtswidrig und ihre Anwendung daher denkunmöglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §181b litaASVG §223 Abs2ASVG §236 Abs1 Z1ASVG §269ASVG §600 Abs1 Z3ASVG §600 Abs9B-VG Art7 Abs1B-VG Art89KGG §2 Abs2 Z1KGG §2 Abs6
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum insofern zu, als er in seinen rechts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen frei ist. Gerade im Sozialversicherungsbereich sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch in... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89KGG §2 Abs2 Z1KGG §2 Abs6
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber für die Anpassung der Karenzgeldleistungen in Hinsicht auf die Zuverdienstgrenze analog dem (Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) BGBl I Nr 103/2001) der Sache nach auf das Regelhöchstausmaß des Anspruchs auf Karenzgeld (§ 11 Abs 1 KGG) abstellte, erscheint verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Der Gesetzgeber hat eine Anpassung der für den Anspruch auf Karenzgeld unschädl... mehr lesen...
Norm: ASVG §258ASVG §264 Abs2B-VG Art89
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 (SRÄG 2000-BGBl I Nr 92/2000) in § 264 Abs 2 ASVG geänderte Formel zur Ermittlung der Höhe der Witwenpension (Witwerpension) (Berechnung). Der Zweck der Hinterbliebenenpensionen besteht darin, die ausbleibenden Unterhaltsleistungen des verstorbenen Versicherten zu ersetzen (VfSlg8871). Eine ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89BB-PG §1 Abs1BB-PG §2 Abs2BB-PG §54a
Rechtssatz: I. Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß § 89 Abs 2 B-VG (Art 140 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag 1. Das Bundesgesetz über die Pensionsversorgung der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen-Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG), BGBl I 86/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I, 119/2002, in eventu 2. § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes über die Pensionsversorgun... mehr lesen...
Norm: ASVG §261 Abs4B-VG Art89BSVG §130 Abs4EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 261 Abs 4 ASVG in der Fassung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl I 2000/2, knüpft für die Berechnung der Pensionshöhe an das "Regelpensionsalter" gemäß § 253 Abs 1 ASVG an, das für Männer bei 65 und für Frauen bei 60 liegt. Die Beibehaltung des unterschiedlichen Pensionsa... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 Abs2 BIB-VG Art89VerfGG §62 Abs3
Rechtssatz: Unterlässt ein Gericht die Anfechtung einer
Norm: beim VfGH, dann kann dagegen keine Partei ein Rechtsmittel ergreifen; mangels Anfechtung kommt auch eine Unterbrechung iSd § 62 Abs 3 VfGG nicht in Frage. Entscheidungstexte 4 Ob 146/01a Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 146/01a ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-VG Art140
Rechtssatz: Nach Teilaufhebung eines Gesetzes darf der verbleibende Gesetzesteil nicht einen völlig veränderten Inhalt bekommen. Entscheidungstexte 6 Ob 75/01z Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 75/01z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115163 Dokument... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89GelVerkG 1996 §14 Abs1
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs 1 GelVerkG 1996 bedenken. Entscheidungstexte 4 Ob 86/01b Entscheidungstext OGH 24.04.2001 4 Ob 86/01b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115199 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89GewO §53a Abs2
Rechtssatz: Antrag an den Verfassungsgerichtshof, § 53a Abs 2 GewO als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte 4 Ob 22/00i Entscheidungstext OGH 01.02.2000 4 Ob 22/00i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113104 Dokumentnummer JJR_20000201... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89MRG idF 3.WÄG §45
Rechtssatz: Gegen die Anwendung des § 45 MRG idF des 3. WÄG bestehen keine verfassunsgrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 5 Ob 2331/96x Entscheidungstext OGH 12.11.1996 5 Ob 2331/96x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105683 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: ABGB §859B-VG Art89MRG §46a Abs4 Z2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen einer Ungleichbehandlung von Vermietern (d.h. solchen, die die Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung zu nutzen wußten und solchen, die sich mit geringen "Ablösen" zufrieden gaben), weil es zum Wesen der Vertragsfreiheit gehört, daß sie in unterschiedlichem Ausmaß ausgeschöpft wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89oö GdSANG §20oö GdSANG §28
Rechtssatz: Gegen die §§ 20 und 28 des oberösterreichischen Gemeindesanitätsdienstgesetzes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 2109/96d Entscheidungstext OGH 26.06.1996 9 ObA 2109/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:R... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-KUVG §93 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Anwendung des § 93 Abs 1 B-KUVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 2016/96k Entscheidungstext OGH 09.04.1996 10 ObS 2016/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104897 Dokumentnummer JJR_1996040... mehr lesen...
Norm: BAG §17aB-VG Art89
Rechtssatz: Gegen die Anwendung des § 17a Abs 4 BAG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 261/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 261/95 Veröff: SZ 69/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104899 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1B-VG Art89GSVG §58 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 58 Abs 1 Z 1 GSVG bestehen keine Bedenken. Der Gesetzgeber überschreitet den ihm eingeräumten Gestaltungsraum nicht, wenn er für eine Zeit, für die für die Versorgung des Pensionisten während seiner Unterbringung in Strafhaft aus öffentlichen Mitteln in anderer Weise vorgesorgt wird, die Pensionsleistung sistiert. ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-VG Art140 Abs1ASVG §153 Abs3
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof trägt gegen die Verfassungsgemäßheit der Bestimmung des § 153 Abs 3 letzter Satz ASVG, wonach außervertragliche Leistungen mit Ausnahme derjenigen, die am 31.12.1972 Gegenstand eines Vertrages waren, nicht in den Zahnambulatorien erbracht werden dürfen, keine Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 186/95 ... mehr lesen...
Norm: AEUV Lissabon Art267ZPO §503 Abs1 Z2 C6B-VG Art89EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Partei nicht befugt zu begehren, dass der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein solcher Antrag ist daher zurückzuweisen. Das gleiche muss auch für die Anrufung des EuGH nach Art 177 EGV gelten; auch hier hat all... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7B-VG Art89GSVG §122
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rückwirkungsbestimmung, die die Anwendung der Rechtslage nach der 19.GSVGNov auch auf Fälle vorsähe, in denen der Stichtag im Jahr 1986 lag ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 48/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 10 ObS 48/95 10 ObS 117/04k... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89ASVG §213a
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 213 a ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 156/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 10 ObS 156/93 10 ObS 51/94 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 10 ObS 51/94 10 ObS 217/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ASVG §453ASVG §455B-VG Art18B-VG Art89GSVG §227
Rechtssatz: Die Satzungen der Träger der Sozialversicherung sind generelle Akte der Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich als Verordnung zu qualifizieren sind. Als Rechtsverordnungen sind sie "gehörig kundzumachen", wobei die Veröffentlichung in der (nach § 31 Abs 3 Z 7 ASVG vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herauszugebenden) Fachzeitschrift "Soziale Sicher... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-VG Art140EWRA allg
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die zur Sachentscheidung zuständigen Gerichte nach der geltenden innerösterreichischen Rechtslage schlechthin nicht befugt wären, im Kollisionsfall das EWR - Recht vorrangig anzuwenden, sie vielmehr nur eine Entscheidung des VfGH über die Rechtswidrigkeit der kollidierenden EWR - Bestimmungen beantragen könnten, kann nicht geteilt werden. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §89B-VG Art7B-VG Art89
Rechtssatz: Der OGH hat aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) gegen die Anwendung des § 89 B-KUVG keine Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 213/94 Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 213/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-VG Art140MuSchG §4
Rechtssatz: Wieso der Musterschutz gegen verwechselbar ähnliche Gestaltung eines Erzeugnisses verfassungswidrig sein soll, vermag der erkennende Senat nicht zu sehen. Bliebe nämlich der Musterschutz nur auf übereinstimmende Erzeugnisse, also auf völlig identische Nachbildungen des Musters beschränkt, wäre er von vornherein wirkungslos, weil ihn schon die geringste Abweichung zunichte machte. Daher hat schon ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89UrhG §42 Abs5
Rechtssatz: Die "Leerkassettenvergütung", mit der nichts anderes als die Abgeltung von Ansprüchen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten unter Einschränkung einer bis dahin bestehenden freien Werknutzung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eingeführt wurde, ist eine typische Regelung des Urheberrechts, weil das UrhG gerade davon ausgeht, daß die Urheber und Leistungsschutzberechtigten an den wirtschaftli... mehr lesen...
Norm: ASVG §227 Abs232.ASVGNov ArtVII44.ASVGNov ArtVI Abs7B-VG Art89
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 227 Abs 2 idF der 44.ASVGNov (Anrechnung von Schulzeiten als leistungssteigernd nur bei nachträglicher Beitragsentrichtung) sowie der Übergangsbestimmungen des Art VI Abs 7 der 44.ASVGNov bestehen keine Bedenken. Daran ändert nicht, daß ein Teil der sonstigen Versicherungszeiten durch Einkauf aufgrund Art VII der 32.ASVGNov vor ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89VermG §12VermG §53 Z3
Rechtssatz: Die unterschiedliche Regelung für im Grenzkataster und für im Grundsteuerkataster eingetragene Grundstücke unter den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Eigentumsverletzung ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Entscheidungstexte 5 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 65/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10.1.1941 geborene Kläger ist seit 16.9.1981 bei der Beklagten als Vertragsbediensteter in der Hoheitsverwaltung (Vollziehung des JWG) beschäftigt. Die Beklagte kündigte dieses Dienstverhältnis mit Schreiben vom 9.3.1992 "mit 1.4.1992" zum 31.7.1992 auf. Vor der Kündigung wurde das im Tiroler Gemeinde-Personalvertretungsgesetz vorgesehene Verfahren durchgeführt; die Personalvertretung sprach sich gegen die Kündigung des Klägers aus. In dem mit dem K... mehr lesen...