Norm
ZPO §192 Abs2 BIRechtssatz
Unterlässt ein Gericht die Anfechtung einer Norm beim VfGH, dann kann dagegen keine Partei ein Rechtsmittel ergreifen; mangels Anfechtung kommt auch eine Unterbrechung iSd § 62 Abs 3 VfGG nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115491Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008