Norm
ABGB §859Rechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen einer Ungleichbehandlung von Vermietern (d.h. solchen, die die Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung zu nutzen wußten und solchen, die sich mit geringen "Ablösen" zufrieden gaben), weil es zum Wesen der Vertragsfreiheit gehört, daß sie in unterschiedlichem Ausmaß ausgeschöpft wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105713Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0050OB02363_96B0000_004