RS OGH 1993/6/30 10ObS107/93, 10ObS69/16v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1993
beobachten
merken

Norm

ASVG §227 Abs2
32.ASVGNov ArtVII
44.ASVGNov ArtVI Abs7
B-VG Art89

Rechtssatz

Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 227 Abs 2 idF der 44.ASVGNov (Anrechnung von Schulzeiten als leistungssteigernd nur bei nachträglicher Beitragsentrichtung) sowie der Übergangsbestimmungen des Art VI Abs 7 der 44.ASVGNov bestehen keine Bedenken. Daran ändert nicht, daß ein Teil der sonstigen Versicherungszeiten durch Einkauf aufgrund Art VII der 32.ASVGNov vor Inkrafttreten der 44.ASVGNov erworben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0053759

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten