Norm
ASVG §227 Abs2Rechtssatz
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 227 Abs 2 idF der 44.ASVGNov (Anrechnung von Schulzeiten als leistungssteigernd nur bei nachträglicher Beitragsentrichtung) sowie der Übergangsbestimmungen des Art VI Abs 7 der 44.ASVGNov bestehen keine Bedenken. Daran ändert nicht, daß ein Teil der sonstigen Versicherungszeiten durch Einkauf aufgrund Art VII der 32.ASVGNov vor Inkrafttreten der 44.ASVGNov erworben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0053759Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016