Norm: B-VG Art17UWG §1 B
Rechtssatz: Im Bereich der Aufgaben des Sozialhilfegesetzes, auf die kein Rechtsanspruch besteht, handelt die Gebietskörperschaft nicht hoheitlich, sondern privatwirtschaftlich (helfend). Entscheidungstexte 4 Ob 94/00b Entscheidungstext OGH 15.06.2000 4 Ob 94/00b European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2UWG §1 B
Rechtssatz: Ist die Gebietskörperschaft durch die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätigen "Helfer/innen" naturgemäß näher an potentiellen Kunden ihres Notruftelefonsystems als ihre derartige Hilfsleistungen nicht erbringenden Mitbewerber, wie auch der Kläger, so ist dies als Folge ihrer weitreichenden sozial wirkenden Tätigkeiten vom Kläger ebenso hinzunehmen, wie die Tatsache, dass die Beklagt... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Durch Akte der Privatwirtschaftsverwaltung dürfen die von den Kompetenzträgern getroffenen hoheitlichen Entscheidungen nicht unterlaufen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 557/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 8 Ob 557/93 Veröff: SZ 68/248 10 Ob 530/94 Entscheidungstext OGH 22.05.1997 10 Ob 5... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2UWG §1 B
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz, dass der öffentlichen Hand eine Teilnahme am Wettbewerb nicht ohne weiteres untersagt ist, ergibt sich, dass es ihr grundsätzlich auch nicht verwehrt werden kann, auf die ihr zur Verfügung stehenden - auch finanziellen - Mittel in dem erforderlichen Umfang und in angemessener Weise zurückzugreifen. Eine dadurch hervorgerufene Benachteiligung des Wettbewerbs von Mitbewerbern... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Die durch Art 17 B-VG begründete Kompetenzneutralität der nicht hoheitlichen Verwaltung ("Privatwirtschaftsverwaltung") ist von den Zielen des Verwaltungshandelns unabhängig; sie kann daher gleichermaßen für erwerbsorientierte Tätigkeiten wie auch für die Besorgung öffentlicher Aufgaben mit den Mitteln des Privatrechtes genutzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2UWG §1 B
Rechtssatz: Die öffentliche Hand handelt jedoch nicht schon dadurch unlauter, dass sie am Wettbewerb teilnimmt; die wettbewerbsrechtliche Beurteilung erstreckt sich vielmehr nur auf die Art und Weise, wie die öffentliche Hand ihren Wettbewerb gestaltet. Entscheidungstexte 4 Ob 50/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 50/89 Veröff: ÖBA 1990,... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2UWG §1 B
Rechtssatz: Ein wettbewerbswidriger Mißbrauch hoheitlicher Machtstellung wird vor allem in Täuschungsmaßnahmen, in der Ausübung psychischen Drucks und sachwidriger Beeinflussung, aber auch in der Förderung bestimmter Mitbewerber und in der Verquickung amtlicher mit erwerbswirtschaftlichen Interessen zu sehen sein; es dürfen aber auch die im Rahmen der hoheitlichen Verwaltung erlangten Kenntnisse nicht de... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2UWG §1 B
Rechtssatz: Ob und wie weit eine Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand wünschenswert ist, ist eine - der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung durch die ordentlichen Gerichte entzogene - wirtschaftspolitische Entscheidung. Entscheidungstexte 4 Ob 50/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 50/89 Veröff: ÖBA 1990,129 = GRURInt 1991,30... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Die Vergabe von Bauaufträgen an Baufirmen durch eine Gebietskörperschaft stellt keinen Akt der Hoheitsverwaltung, sondern einen solchen der Privatwirtschaftsverwaltung dar. Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Gebietskörperschaft Teile der Baukostensumme von einem öffentlich - rechtlichen Fonds nur nach den Bestimmungen dieses Fonds ersetzt erhält. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Lediglich soweit die Privatwirtschaftsverwaltung durch Selbstbindungsgesetze, aus welchen Dritten jedoch subjektive Rechte nicht erwachsen, gesetzlich gebunden wird, müssen diese den Grundrechten entsprechen. Entscheidungstexte 6 Ob 614/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 6 Ob 614/85 Veröff: MietSlg 38/32 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Die Grundrechte entfalten im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, zu der auch die Wohnbauförderung zählt, keine Rechtswirkungen. Entscheidungstexte 6 Ob 614/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 6 Ob 614/85 Veröff: MietSlg XXXVIII/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Die Verfassung stellt es dem einfachen Gesetzgeber frei, eine Angelegenheit, zB die staatliche Förderung, entweder dem Bereich hoheitlicher oder dem der privatwirtschaftlichen Vollziehung zuzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 614/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 6 Ob 614/85 Veröff: MietSlg XXXVIII/32 1 Ob 132/... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die Behörde kann bei Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG den gesetzmäßigen Zustand durch eigene Organe herstellen oder sich dazu eines Dritten bedienen. Bedient sich die Behörde eines Dritten und nimmt sie diesen nicht hoheitlich in die Pflicht, so kommt zwischen dem öffentlichen Rechtsträger und dem Dritten ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zustande. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §27ABGB §290ABGB §867ABGB §897B-VG Art17B-Vg Art116 Abs2
Rechtssatz: Da öffentlich-rechtliche Körperschaften in erster Linie ihre ihnen auf Grund der Verfassung zukommenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen haben, haben sie ihre privatrechtliche Tätigkeit darauf abzustellen, daß sie nur solche Verpflichtungen auf sich nehmen, denen keine von ihnen wahrzunehmenden oder zu berücksichtigenden öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17HGB §1 Abs2 Z8HGB §1 Abs2 Z9HGB §36
Rechtssatz: Der von der Republik Österreich unter der Firma "Österreichische Staatsdruckerei - Wiener Zeitung" betriebene Bundesbetrieb ist als Druckereiunternehmen und Verlagsunternehmen Einzelkaufmann und als Konkurrent anderer gleichartiger Unternehmer, nach privatrechtlichen Grundsätzen im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §867ABGB §1002 ffBMG Anl §2 Teil2 lita Z2BMG §2 Abs2 Z1 litaB-VG Art17B-VG Art77
Rechtssatz: Betrauung einer Person mit der Leitung der Staatsdruckerei durch den allein zuständigen Bundeskanzler als eines verantwortlichen Bundesministers (Art 77 B-VG) ist mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Rechtsstellung dieses privatwirtschaftlichen Unternehmens der Republik Österreich als eine in den Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung... mehr lesen...
Norm: ABGB §867B-VG Art17HGB §54
Rechtssatz: Um als organschaftlicher Vertreter der Rep. Österreich als Privatwirtschaftsunternehmerin zu werden, bedarf der dazu Bestellte des institutionellen Charakteristikums, daß die von ihm vertretene Republik Österreich in dem dieses Unternehmen betreffenden Bereich ausschließlich durch ihn rechtsgeschäftlich handeln kann, daß also das alleinige Vertretungsrecht - das dann auch sein eigenes Recht sein müßt... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd14AHG §1 HB-VG Art17B-VG Art116 Abs2JN §1
Rechtssatz: Zu den Aufgaben der Gemeinde gehören insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Wasserleistungen, Abwasserkanälen und der Müllabfuhr; diese wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde findet nach herrschender Auffassung ihre verfassungsrechtliche Grundlage in den Artikeln 17 und 116 Abs 2 B-VG; die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde muss sich jedoch in Grenzen halten und... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art116 Abs2
Rechtssatz: Ein rechtlicher Zwang für eine bestimmte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde besteht nicht; insbesondere besteht keine verfassungsrechtliche Verpflichtung für den Betrieb einer gemeindeeigenen Kanalanlage. Entscheidungstexte 1 Ob 31/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob 31/78 Veröff: SZ 51/184 = JBl 1980,146 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIfABGB §879 BIIoB-VG Art17B-VG Art116 Abs2
Rechtssatz: Die Gemeinde hat auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge in der Regel die Stellung eines Monopolisten; das hat zur Folge, dass einerseits ein Kontrahierungszwang der Gemeinde bestehen, aber auch durch Gesetz ein in die Hoheitsverwaltung der Gemeinde fallender Anschluss - und Benützungszwang angeordnet werden kann, z.B. Kanalanschluss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17B-VG Art94JN §1 AJN §1 BIa
Rechtssatz: 1. Privatrechtliche Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass sich gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, während im öffentlichen Recht ein übergeordnetes Rechtssubjekt einseitige Gestaltungsakte setzen kann, denen das untergeordnete Rechtssubjekt unterworfen ist. Zum öffentlichen Recht gehören aber auch Ansprüche, denen zwar das Charakteristikum der einseitigen Rechtsunterworf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B2B-VG Art17B-VG Art104DHG §1
Rechtssatz: Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, die grundsätzlich in unmittelbarer Bundesverwaltung geführt wird (Art 104 Abs 1 B - VG), wird der Bund ausschließlich durch die hiefür zuständigen obersten Verwaltungsorgane vertreten. Die mit der Verwaltung des Bundesvermögens nach den einschlägigen Vorschriften betrauten Bundesminister können jedoch die Besorgung solcher Geschäfte dem Landes... mehr lesen...
Norm: B-VG Art17
Rechtssatz: Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gelten im rechtsgeschäftlichen Verkehr die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes für den Bund ebenso wie für jedes andere daran beteiligte Rechtssubjekt (SZ 41/123). Entscheidungstexte 8 Ob 254/74 Entscheidungstext OGH 07.01.1975 8 Ob 254/74 Veröff: JBl 1976,256 = EvBl 1975/218 S 491 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §879 BIIcB-VG Art17
Rechtssatz: Zur Abschlußfreiheit des Staates ( Landeswasserbauamt ) bei privatrechtlicher Gewährung von Sondernutzungsrechten an öffentlichem Gut. Entscheidungstexte 1 Ob 251/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 251/72 JBl 1973,470 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaB-VG Art17
Rechtssatz: Die Hoheitsverwaltung umfaßt nicht nur solche Verwaltungstätigkeiten, bei denen Hoheitsakte gesetzt werden, sondern auch alle jene Verwaltungstätigkeiten, bei denen Erwerbsstreben und Gewinnstreben als bestimmende Faktoren des Handelns ausscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 292/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 1 Ob 292/67 Veröff: SZ 41/... mehr lesen...