Norm
B-VG Art17Rechtssatz
Die Vergabe von Bauaufträgen an Baufirmen durch eine Gebietskörperschaft stellt keinen Akt der Hoheitsverwaltung, sondern einen solchen der Privatwirtschaftsverwaltung dar. Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Gebietskörperschaft Teile der Baukostensumme von einem öffentlich - rechtlichen Fonds nur nach den Bestimmungen dieses Fonds ersetzt erhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053246Dokumentnummer
JJR_19861106_OGH0002_0070OB00682_8600000_002